Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Wildbeobachtungskameras in Hessen erlaubt ist. Foto: Markus Stifter
Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Wildbeobachtungskameras in Hessen erlaubt ist. Foto: Markus Stifter
Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 14. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.
Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Ihr
LJV Hessen