
Die Jagd- und Schonzeiten gelten in Hessen weiterhin. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Jagdbezirk Tann-Heide in der Hessischen Rhön. Foto: Rolfes/DJV
Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 14. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.
Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Ihr
LJV Hessen