Archivfoto: Markus Stifter

ASP: Wildschadensersatz und Jagdpachtminderung bei angeordnetem Jagdverbot in der infizierten Zone

Der Landesjagdverband Hessen informierte unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten Positivfalls am 15. Juni 2024 im südhessischen Königstädten seine Mitglieder über den Newsletter sowie die LJV-Homepage. Über den Link zur DJV-Materialsammlung waren so bereits wichtige Informationen zum Umgang für die betroffenen Revierpächter hinsichtlich Wildschadensersatz und Jagdpachtminderung abrufbar.