Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Wiesbaden zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr eine Waffenverbotszone. Quelle: Wiesbadener Kurier/Stadt Wiesbaden

Waffenverbotszonen zum Jahreswechsel und ab 1. Januar in Wiesbaden

Am 29. Dezember 2018 informierte der LJV seine Mitglieder per Newsletter und über Facebook über die Einrichtung von Waffenverbotszonen an Bahnhöfen in verschiedenen Städten und Bundesländern sowie in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.

Achtung: Waffenverbotszonen – Jagdschein in Gefahr

die Bundespolizei hat an Silvester und an Neujahr Waffenverbotszonen an Bahnhöfen in verschiedenen Städten und Bundesländern eingerichtet. Auch Frankfurt ist betroffen. Das Waffenverbot gilt zu bestimmten Uhrzeiten. Bitte beachten Sie die Beschilderung oder informieren sich in der regionalen Presse über die Länge des Waffenverbots und die verbotenen Gegenstände (in der Regel sind sämtliche Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art verboten).

Auch in Teilen der Wiesbadener Innenstadt gilt ab 1. Januar 2019 eine Waffenverbotszone.
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Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen