Im Rahmen der heute beschlossenen Änderung wurde der Einsatz von Totschlagfallen in Hessen verboten.
Die Fangjagd mit moderenen Lebendfanggeräten bleibt selbstverständlich weiterhin erlaubt und ist ein unverzichtbares und effektives Mittel bei der Bejagung von nachtaktivem Raubwild, insbesondere auch des invasiven Waschbären. Die Prädatorenbejagung ist eine wichtige Säule der Niederwildhege im Dreiklang mit der Gestaltung von Lebensräumen (Nahrung) und Deckung.
Der LJV Hessen verwehrt sich ausdrücklich gegen die nicht belegte Argumentation des HMUKLV, dass in Totschlagfallen unnötiges Tierleid entstanden sei und weite Teile der Jägerschaft dieses bei der Verbändeanhörung bestätigt hätten. Auch den pauschalen Vorwurf hinsichtlich Fehlfängen von anderen Tieren, die nicht bejagt werden dürfen, sowie das Töten von Elterntieren in den Totfangfallen, weist der LJV entschieden zurück.
Die Ausübung der Fangjagd ist nur durch einen zusätzlichen Sachkundenachweis möglich. Jägerinnen und Jäger in Hessen setzen dieses wichtige Artenschutzinstrument tierschutzgerecht und nach guter jagdlicher Praxis ein.
Die Änderung des HJagdG wird am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes gültig.