Treffen von mehr als 24 Personen in Innenräumen:
Wenn mehr als 24 Personen in Innenräumen zusammenkommen, gilt die verpflichtende Einführung der 3G-Regelung. Das bedeutet, dass der Zugang nur noch Personen gewährt werden darf, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind oder einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen können. Des Weiteren ist in Innenräumen ein Abstands- und Hygienekonzept zu erstellen und einzuhalten. Weiterhin besteht eine Maskenpflicht bis zum Platz.
Jungjägerausbildung:
Für die Jungjägerausbildung gilt, dass Lehrgänge mit mehr als 24 Teilnehmern nur in Räumlichkeiten durchgeführt werden können, die die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes (Empfehlung 1,5 m) zwischen einzelnen Personen ermöglichen. Alle Teilnehmer und Ausbilder müssen entweder geimpft oder genesen sein oder sie müssen für jeden Lehrgangstag einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen. Die Maske ist bis zum Platz zu tragen.
Schüsseltreiben:
Für Schüsseltreiben bei Gesellschaftsjagden oder andere Versammlungen mit mehr als 24 Personen in Innenräumen gelten die gleichen Regelungen (siehe oben). Auch hier sind ein ausreichender Abstand und die allgemeinen Hygieneregelungen einzuhalten und es besteht bis zum Platz Maskenpflicht.
2G-Option für Treffen in Innenräumen:
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugang nur Personen zu gewähren, die nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Maskenpflicht und die Abstandsregelung. In diesem Fall können die Treffen auch in Räumlichkeiten mit weniger Platz durchgeführt bzw. mehr Personen zugelassen werden.
Treffen in der Gastronomie:
Bei Treffen in der Gastronomie ist zu beachten, dass der Gastwirt das Hausrecht hat und weitere Einschränkungen vorgeben kann. Er kann zum Beispiel bestimmen, dass der Zutritt nur vollständig geimpften oder genesenen Personen gestattet ist (2G-Option).
Treffen von mehr als 24 Personen im Freien:
Im Freien ist ein 3G-Nachweis erst ab einer Personenzahl von mehr als 1.000 Personen erforderlich. Dennoch besteht auch im Freien die Verpflichtung zur Einhaltung des Abstands- und Hygienekonzepts. Bei Unterschreitung des Abstandes, zum Beispiel im Gedränge, ist die Maske zu tragen.
Gesellschaftsjagden:
Für Gesellschaftsjagden, die ausschließlich im Freien stattfinden, gilt daher keine Verpflichtung des Nachweises geimpft, genesen oder getestet zu sein. Es ist jedoch ein Hygiene- und Abstandskonzept zu erstellen und einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes zum Beispiel beim Bergen des Wildes, beim gemeinsamen Aufbrechen oder bei Fahrten zum/vom Stand ist die Maske zu tragen.
Text: Dr. Nadine Stöveken