Wichtige Informationen zur Verschärfung der Corona-Regeln

Nachdem den LJV heute zahlreiche Anfragen zu den aktuellen Coronaregelungen und den möglichen Auswirkungen auf die Jagdausübung und die Durchführung von Gesellschaftsjagden erreicht haben, möchten wir Sie über die Auffassung der Oberen Jagdbehörde im Regierungspräsidium Kassel informieren.

Regierungspräsidium Kassel, Fotoquelle: RP Kassel

Auf Anfrage einer Unteren Jagdbehörde hat das RP Kassel wie folgt mitgeteilt:

„… Der gestrige Beschluss auf Bundesebene stellt eine politische Absichtserklärung und Bewertung der aktuellen Situation dar, enthält aber zunächst keine rechtsverbindlichen Inhalte.

Derzeit ist davon auszugehen, dass die anhängende Festlegung des Bundes vom 8. April 2020 in Kombination mit den bekannten und von der obersten Jagdbehörde getroffenen Vorgaben zur Gesellschaftsjagd weiterhin Bestand haben.

Sollten sich aufgrund des gestrigen Beschlusses neue Regelungen in Bezug auf die Jagdausübung ergeben, so müssten selbige mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem Eingang in die jeweiligen Hygienekonzepte finden.

Die Einzel- und Gesellschaftsjagd ist somit, unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln, weiterhin möglich.“

Quelle: Regierungspräsidium Kassel (Obere Jagdbehörde)

Ergänzend wurde heute auf Nachfrage des LJV Hessen mitgeteilt:

 

„Sehr geehrter Herr Stifter,

vielen Dank für die Nachricht und ebenfalls für das freundliche Telefonat.

Anhängend finden Sie die mit dem HMUKLV abgestimmte Antwort der Oberen Jagdbehörde auf die Anfrage einer Unteren Jagdbehörde. Danach können wir davon ausgehen, dass bis auf Weiteres zunächst alles so bleibt wie bisher. Sobald die bisherigen Absichtserklärungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten als verbindliche Regelungen vorliegen, kann sich die Situation jedoch anders darstellen. Da wir als Jägerinnen und Jäger aber auch einen gesetzlichen Auftrag zur Erfüllung des Abschusses haben, sollte es vermutlich wie bisher auch Ausnahmen von den Beschränkungen geben, dass bleibt jedoch abzuwarten. Ich würde empfehlen, bis auf Weiteres wie bisher zu verfahren, und – soweit das nicht ohnehin gängige Praxis ist – die jeweils beteiligten Jägerinnen und Jäger zur eigenen Sicherheit das Ergebnis eines aktuellen Schnelltest vorlegen zu lassen und vor allem, soweit als möglich Abstand zu halten und die bewährten Hygienekonzepte umzusetzen.“

Quelle: Regierungspräsidium Kassel (Obere Jagdbehörde)

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