Über den Verband

Seine Aufgaben, Ziele und Struktur

Was ist der LJV Hessen?

Der Landesjagdverband (LJV) ist ein Zusammenschluss von 53 hessischen Jagdvereinen und sechs Vereinen als fördernde Mitglieder. Der LJV ist damit die Interessenvertretung von rund 20.000 hessischen Jägerinnen und Jägern in Staat und Gesellschaft, wobei etwa 85% aller Jagdscheininhaber des Bundeslandes im Verband organisiert sind.

Der LJV Hessen selbst ist wiederum Mitglied im Deutschen Jagdverband, in dem die 15 Landesjagdverbände in Deutschland zusammengeschlossen sind. Neben der Kooperation mit anderen Landesverbänden wirkt der LJV so in Jagdfragen über die Landesgrenzen hinaus.

Welche Aufgaben nimmt der LJV wahr?

Die Aufgaben des Landesjagdverbandes ergeben sich im Wesentlichen aus seiner Satzung. Danach ist Aufgabe des LJV die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, insbesondere des Schutzes und der Erhaltung der wildlebenden Tierwelt und der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur sowie Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes. Dazu gehören auch die Pflege und Förderung der jagdlichen Forschung, Wissenschaft und Kunst.

Die Jagdvereine im LJV Hessen

Als Untergliederung des LJV Hessen sind die regionalen Jagdvereine selbständige Zusammenschlüsse der organisierten Jäger eines Gebietes. Der Verband unterstützt die Arbeit der Vereine und vertritt sie überregional.

Die Hegegemeinschaften

In der Hegegemeinschaft sind die Jäger der Reviere eines Lebensraumes, im Besonderen die Revierinhaber und Grundeigentümer zusammengefasst. Der Hegegemeinschaft obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erstellung von Lebensraumgutachten und gemeinsame Durchführung von Hegemaßnahmen,
  • Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes sowie die Abstimmung und Zusammenfassung der Abschussplanung der Jagdbezirke im Gebiet der Hegegemeinschaft,
  • Hinwirkung auf die Erfüllung der Abschusspläne und einer den wildbiologischen Erfordernissen entsprechende Hege und Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Belange,
  • Sicherung an den Lebensraum angepasster Wildbestände,
  • Hinwirkung auf eine abgestimmte, artgerechte Wildfütterung.