August 2026

Liebe Jägerinnen und Jäger,

rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland kamen am 3. und 4. Juli 2026 auf Einladung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Landesjagdverbandes Thüringen zum Bundesjägertag nach Suhl. Der thüringische Ministerpräsident Mario Voigt betonte zum Auftakt in seiner Rede, dass die Jagd zu Deutschland gehöre: Jagd sei nicht nur gelebte Tradition, Jagd sei auch gelebter Naturschutz. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz, der sich in einer Videobotschaft an die Jägerinnen und Jäger richtete, versprach mit Blick auf die laufende Novellierung des Waffenrechtes, dass diese „den legalen Waffenbesitz von Jägern nicht unnötig verkomplizieren soll.“ Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister des Innern, stieß ins gleiche Horn und betonte, dass die Maßgaben im Koalitionsvertrag verbindlich seien. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer betonte, dass die Bundesregierung Wort gehalten und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen habe. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht bezeichnete DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke als größten jagdpolitischen Erfolg seit Jahrzehnten. Mit dem neuen Präsidenten des bayerischen Landesjagdverbandes, Hubert Stärker, nahm erstmals seit 2009 wieder ein Vertreter des Landesjagdverbandes Bayern an einem Bundesjägertag teil. Hubert Stärker betonte, wie wichtig eine Jägerschaft ist, die zusammensteht.

In der anschließenden Podiumsdiskussion zum Waffenrecht, an der auch ich teilnahm, wurden die Erwartungen der Jäger und Schützen an die Politik adressiert, das Waffengesetz praxistauglich und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu reformieren. Eine wichtige Botschaft war dabei: Keinesfalls dürfen Verschlechterungen und weitere Gängelungen für legale Waffenbesitzer dabei herauskommen!

Die hochrangige Prominenz auf dem Bundesjägertag zeigt, wie wichtig der DJV in der Landes- und Bundespolitik genommen wird. Die konstruktive Arbeit des DJV-Präsidiums und der hauptamtlichen Mitarbeiter trägt Früchte. Umso unverständlicher sind gelegentliche Misstöne aus einzelnen Landesverbänden. Nur gemeinsam sind wir stark! Differenzen in der Sache sind intern zu klären und nicht öffentlich über die Medien. Persönliche Eitelkeiten oder Befindlichkeiten haben generell außen vor zu bleiben. Eine wirkungsvolle Lobbyarbeit nach außen braucht Geschlossenheit im Inneren!

In einem fragwürdigen Urteil aus dem Jahr 2021 hatte sich das Verwaltungsgericht Gießen zur maximal zulässigen Anzahl von Langwaffen für Jäger geäußert und eine darauf fußende gesonderte Bedürfnisprüfung für rechtens erachtet. Seit etwa einem Jahr mehren sich nun die Fälle, in denen Kreisbehörden sich dieses Urteils bedienen und Jäger mit genau einer solchen Bedürfnisprüfung konfrontieren. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München (Urteil v. 26.02.2026 – 24 B 25.1740) den Gießener Richterspruch klar widerlegt. In ihrer Begründung gingen die Oberrichter dabei auf die Bedürfnisprüfung für Jäger bei Langwaffen ein und leiteten zweifelsfrei her, dass durch § 13 Abs. 2 WaffG Inhaber eines Jahresjagdscheins komplett von einer Bedürfnisprüfung, sowohl im Hinblick auf das spezielle waffen- und munitionsbezogene Bedürfnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG als auch auf das allgemeine Bedürfnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 WaffG für Langwaffen und zwei Kurzwaffen freigestellt sind, sofern diese Waffen nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten sind. Außerdem relativierte der VGH München die oft in das Waffengesetz hineininterpretierte Aussage, es sollten „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“ kommen. Dabei handele es sich, so die Oberrichter, lediglich um eine griffige Verschlagwortung des waffenrechtlichen Bedürfnisprinzips.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für die Blattzeit viel Anblick und Waidmansheil.

Ihr Jürgen Ellenberger

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes