In Dachstühlen reißen die Tiere Dämm-Material von den Decken und verschmutzen mit ihrem Kot das ganze Dachgeschoss. Oft sickern die Waschbär-Exkremente sogar bis in die Wohnräume hinein. Damit diese Räume wieder bewohnbar werden, sind aufwändige und kostenintensive Renovierungsarbeiten nötig. Da die Tiere nachts aktiv sind und laute Geräusche verursachen, bringen sie die geplagten Hausbewohner häufig nächtelang um den Schlaf.
Auch andere Tierarten leiden unter der starken Ausbreitung der Waschbären. „Funde ausgefressener Schildkrötenpanzer, sowie schwere Verletzungen wie abgebissene Gliedmaßen, gehen in der Regel auf das Konto des Waschbären“, sagt Dr. Norbert Schneeweiß, Chef der Naturschutzstation Rhinluch (Landesamt für Umwelt, Brandenburg).
Der Waschbär ist ein Allesfresser. So sind auch Vogeleier und Jungvögel ein beliebter Leckerbissen bei Waschbären. In der Natur gibt es kaum nennenswerte Faktoren, die eine weitere Ausbreitung stoppen könnten. Der Deutsche Jagdverband hat 2017 deshalb als Jahr des Waschbären ausgerufen. Der Waschbär hat sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor.
Die örtlichen Jägerinnen und Jäger waren bisher die erste Anlaufstelle für geplagte Hausbesitzer. Doch nach der neuen Jagdverordnung sind ihnen fünf Monate die Hände gebunden. Zwar ist das Fangen von Waschbären in befriedeten Bezirken, wie Grundstücken oder Gebäuden auch in der Schonzeit durch den Grundstückseigentümer und von ihm Beauftragte erlaubt, doch der vom Grundstückseigentümer beauftragte Jäger darf die gefangenen Tiere weder aussetzen noch ohne eine Sondergenehmigung erlegen. Ein Debakel für Hausbesitzer und den Artenschutz.
„Die Fangjagd ist das effektivste Mittel, um den nachtaktiven Räuber zu bejagen. Dies ist absolut notwendig und muss unter Beachtung des Elterntierschutzes ganzjährig möglich sein, um seine weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.
Die hessische Jagdverordnung widerspricht damit der EU-Verordnung zur Eindämmung von invasiven, gebietsfremden Arten. Erst in der vergangenen Woche hat die Bundesregierung neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am 22. Februar 2017 ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive Arten. Die Länder haben nun die Aufgabe, geeignete Managementmaßnahmen zu treffen, da nur diese die Verhältnisse vor Ort beurteilen können. Außerdem soll eine ergänzende Regelung für invasive Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden.
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes fordert daher die Hessische Umweltministerin Priska Hinz mit Nachdruck dazu auf, die Schonzeit für Waschbären, unter Beachtung des Elterntierschutzes, sofort aufzuheben.
„Um eine Art einzudämmen, ist besonders die Entnahme von Jungtieren notwendig. Elterntiere sind während der Aufzuchtphase ihrer Jungen durch das Bundesjagdgesetz besonders geschützt – dafür ist keine zusätzliche Schonzeit nötig“.
Der Landesjagdverband Hessen rät, Schäden zu dokumentieren und an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden zu melden und eine schnelle Lösung einzufordern.
Quellenangaben:
Pressemitteilung Nr. 070/17 vom 22.02.2017
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
„Kabinett beschließt neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten“