Am 5. Juni 2017 wurde im Hessischen Staatsanzeiger die „Sofortige Genehmigung für Schalldämpfer zur Jagdausübung“ veröffentlicht, die Ministerpräsident Volker Bouffier auf dem Landesjägertag 2017 bereits angekündigt hatte.
Download: Staatsanzeiger Nr. 23 vom 05.06.2017
LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hatte das Hessische Innenministerium mehrfach persönlich aufgefordert, die Genehmigung an alle Jägerinnen und Jäger zu erteilen.
Der LJV Hessen hat in der Veröffentlichung im Hessenjäger und im Internet Unterstützung angeboten, sollte es zu Rückfragen oder Ablehnungen z. B. bei der Beantragung von mehreren Schalldämpfern kommen.
In den letzten Monaten erreichten den LJV zahlreiche Anfragen aus ganz Hessen. Die zuständigen Waffenbehörden hatten Schalldämpfer nur für eine Jagdlangwaffe genehmigt.
Der LJV hat daraufhin den jagdpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold um Unterstützung gebeten. Auch dieser hatte auf dem Landesjägertag bekräftigt, dass auch mehrere Schalldämpfer ohne weiteren Bedürfnisnachweis (z. B. für Nachsuchenführer) genehmigt werden sollen.
Dr. Walter Arnold hat nun beim Hessischen Innenministerium für eine Klarstellung gesorgt.
Innenminister Peter Beuth teilte aktuell schriftlich mit, gegenüber den Waffenbehörden klarzustellen, dass zwei oder mehrere Schalldämpfer für Jagdlangwaffen im Interesse des Gesundheitsschutzes anerkannt werden sollen. Die Nennung eines anerkannten Nachsuchengespanns diene nur dazu, eine stichhaltige Antragsbegründung aufzuzeigen.
Gerne können Sie bei Problemen mit Ihrer Waffenbehörde bereits jetzt auf das Schreiben verweisen.
Der Landesjagdverband Hessen dankt Dr. Walter Arnold für sein Engagement für die hessischen Jägerinnen und Jäger!
Download: Schreiben von Innenminister Peter Beuth an MdL Dr. Walter Arnold
Download: Auszug aus dem Staatsanzeiger Nr. 23 vom 05.06.2017 (Seite 556)