„Mit der Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen hat das hessische Umweltministerium Rechtssicherheit hergestellt. Wird nun ein Überläufer erlegt, der älter ist als 24 Monate, ist dies keine Ordnungswidrigkeit mehr.“
Es gilt jedoch weiter das Prinzip, den Frischlingsanteil/Jugendklasse zu erhöhen. Die Devise lautet: Frischlinge, Frischlinge, Frischlinge. Besteht auch nur der geringste Zweifel, ob das Stück führend sein könnte, ist es zu verschonen. Trotz der aktuellen ASP-Gefährdungslage steht der Tierschutz an oberster Stelle.“ Wir erhalten weiterhin unsere Forderung aufrecht, die Trichinengebühren für Frischlinge und Überläufer unter 20 kg zu erlassen, wie das bereits einige Landkreise praktizieren. Im Übrigen verweisen wir auf unseren Forderungskatalog, in der Februar-Ausgabe unseres Hessenjägers.