Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat heute ein Positionspapier zum Umgang mit dem Wolf vorgelegt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt es, dass darin der günstige Erhaltungszustand als erreicht angesehen wird. Allein in Deutschland beträgt das Populationswachstum knapp 30 Prozent jährlich, das Verbreitungsgebiet nimmt europaweit weiter rasant zu und Lebensraum für den Erhalt der Art ist ausreichend vorhanden. Laut Positionspapier gehe es um eine Bewertung auf Populationsebene und nicht um nationale Zahlen, ein genetischer Austausch zwischen Wölfen aus Polen, dem Baltikum und Deutschland sei gegeben. Entgegen der früheren Annahme kommt der anpassungsfähige Wolf in einer Kulturlandschaft gut zurecht. Auf Basis der kürzlich vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten Monitoringdaten für 2017 geht der DJV davon aus, dass es allein in Deutschland schon jetzt mehr als 1.000 Wölfe gibt.
Der DJV begrüßt es aufgrund der aktuellen Situation, dass die CDU/CSU-Fraktion die volle Ausschöpfung des Rahmens fordert, den die europäische FFH-Richtlinie bietet. Diese lässt Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes zu, unter anderem, wenn es um die Sicherheit des Menschen geht, den Schutz von Nutztieren und die Abwehr von ernsthaften wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesnaturschutzgesetz bleibt derzeit weit dahinter zurück. Weiterhin wird in dem Positionspapier die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefordert. Dem Jagdausübungsberechtigten solle prioritär die Durchführung von Management- und Entnahmemaßnahmen übertragen werden. Lehne dieser ab, sei die zuständige Behörde in der Pflicht. Auch nach Auffassung des DJV sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz überführt werden. Es geht dabei nicht um eine reguläre Bejagung. Vielmehr ist das Jagdrecht im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten. Das Jagdrecht ist nach Auffassung des DJV ein unabdingbares Instrument innerhalb eines gesellschaftlich getragenen Wolfsmanagements.