Am 28. November 2018 verkündete das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil, das erneut für Rechtsunsicherheit bei den Jägerinnen und Jägern sorgte. Die Richter hatten die Klage eines Jägers wegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis für einen Schalldämpfer abgewiesen. In der Urteilsverkündung stellten die Richter fest, dass Jäger in der Regel kein waffenrechtliches Bedürfnis für einen Schalldämpfer hätten. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bis zum heutigen Tag noch nicht vor.
Der Landesjagdverband hat daraufhin beim Hessischen Innenministerium (HMDIS) nachgefragt, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Änderungen in der Verwaltungspraxis zur Genehmigung von Schalldämpfern in Hessen führen könnte.
LJV Geschäftsführer Alexander Michel:
„Ergänzend zu unserem Artikel im Hessenjäger (Ausgabe Januar 2019, Seite 6) hat die Nachfrage beim Hessischen Innenministerium ergeben, dass die derzeitige Verwaltungspraxis bzw. die Verwaltungsvorschrift zur Beantragung eines Schalldämpfers in Hessen vorerst Bestand hat. Wir erwarten die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts spätestens im Februar 2019 und werden Ihnen dann umgehend weitere Informationen zukommen lassen.“
Nach der Veröffentlichung zur „Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung“ im Hessischen Staatsanzeiger vom 5. Juni 2017 konnten Schalldämpfer auch in Hessen unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs beantragt werden.
Download: Auszug aus dem Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 05.06.2017 (Ausgabe 23, Seite 556)
LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hatte zuvor das Hessische Innenministerium mehrfach persönlich aufgefordert, Genehmigungen für alle Jägerinnen und Jäger (nicht nur für Jagdpächter, Förster oder Berufsjäger zu genehmigen). Der LJV berichtete hierzu am 08.06.2017.
Im September 2017 stellte Innenminister Peter Beuth klar, dass Schalldämpfer auch für mehrere Jagdwaffen im Interesse des Gesundheitsschutzes anerkannt werden sollen und informierte die Waffenbehörden entsprechend (Artikel vom 27.09.2017).
Der Landesjagdverband Hessen erwartet die schriftliche Urteilsbegründung in den kommenden Wochen und wird seine Mitglieder zeitnah infomieren.
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Autor und Fotograf: Markus Stifter