Kurzmeldung: Bejagung von Keilern und Bachen ab 1. Februar weiterhin möglich
Aus der geänderten Bundesjagdzeitenverordnung (JagdzeitV) ergibt sich für alles Schwarzwild eine ganzjährige Jagdzeit (unter Beachtung des Elterntierschutzes). Eine Verlängerung der Schonzeitaufhebung durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist daher nicht erforderlich.
06.02.2019 (LJV_Hessen)