Wichtige Neuigkeiten zur Verlängerung von Jagdscheinen

Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft. Der LJV berichtete: https://ljv-hessen.de/waffengesetz-geaendert/

Was Sie jetzt beachten müssen

Jagdschein rechtzeitig verlängern
Archivfoto, Quelle: Markus Stifter

Der LJV hatte die Vorsitzenden der Jagdvereine sowie seine Mitglieder bereits am 23.01.2020 per Newsletter darüber informiert, dass anstehende Jagdscheinverlängerungen möglichst direkt nach Eintreffen des Haftpflichtversicherungsnachweises vorgenommen werden sollten.

Die oberste Jagdbehörde (HMUKLV) reagierte auf die Gesetzesänderung und wies darauf hin, dass ab sofort vor der Verlängerung oder Neuerteilung eines Jagdscheines die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgen müsse.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der LJV die Behörden auf diese Problempunkte hingewiesen und steht weiter in engem Kontakt mit dem hessischen Innen- und Umweltministerium.

Die Hessische Landesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des geänderten Waffengesetzes in Bezug auf die nun geforderte Verfassungsschutzabfrage.

Der LJV ruft daher alle Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein am 31.03.2020 abläuft, dazu auf, zeitnah einen Verlängerungsantrag bei der zuständigen UJB zu stellen. Durch die noch anstehende Überprüfung beim Landesamt für Verfassungsschutz werden Sie den Jagdschein nicht wie gewohnt sofort in der Behörde verlängert bekommen, sondern müssen ein zweites Mal bei der Behörde vorstellig werden. Falls Ihnen die Behörde anbietet, den Jagdschein zu verlängern und dann zuzusenden, ist dies ein Service der jeweiligen UJB. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie ohne mitgeführten Jagdschein weder zur Jagdausübung noch zum Besuch des Schießstandes oder zum Kauf von Langwaffen oder -muniton berechtigt sind.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen