Aufgrund der Vorkommnisse bezüglich des aktuellen Coronavirus-Geschehens (SARS-CoV-2) und den damit verbundenen personellen Einschränkungen sind Tiersektionen am Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, nur noch in dringenden Fällen (akuter Tierseuchenverdacht, akuter dringend untersuchungsbedürftiger Fall im Zusammenhang mit einem Vergehen gegen das Tierschutzgesetz) möglich. Deshalb ist die Bewertung, ob eine Sektion dringend erforderlich ist oder nicht, durch die Veterinärämter vorzunehmen.
Landkreis Gießen informiert: Tiersektionen bei Wildtieren
Wie das Veterinäramt des Landkreises Gießen mitteilt, konnten Wildtiere im Landkreis Gießen bisher ohne vorherige Anmeldung beim Veterinäramt direkt zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Schubertstraße 60 in Gießen verbracht werden. Ab sofort werden Tiersektionen dort nur noch auf amtstierärztliche Anweisungen durchgeführt.
23.03.2020 (LJV_Hessen)