Aktualisiert: Kitzrettung in Zeiten von Corona

Nach einer Mitteilung der Abteilung V „Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen“ des HMUKLV, die den LJV allerdings über einen Jagdverein und nicht durch das Ministerium direkt erreichte, wird unter Bezugnahme des § 1 Abs. 2 der Dritten Corona-Verordnung die Kitzrettung für zulässig erachtet, sofern die erforderlichen Distanzen zwischen den Personen während der gesamten Kitzrettungsaktion (Anfahrt, Absprache, Durchführung der Suche bis zur Abfahrt) konsequent eingehalten werden.

Rehkitzrettung
Foto: Markus Stifter

Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten

Die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Madeleine Martin, hat am 04.05.2020 eine Pressemitteilung zur Jungwildrettung veröffentlicht:

Download: Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten vom 04.05.2020

Zur weiteren Information

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Verein Norddeutsche Wildtierrettung erläutern in einem Artikel im Hessenjäger Mai 2020 auf Seite 30, wie die Kitzrettung trotz Kontaktverboten aufgrund der Corona-Krise möglich ist.

Diesen Artikel möchten wir Ihnen vorab als Service-Information zur Verfügung stellen:

Download: Artikel „Kitzrettung in Zeiten der Corona-Krise“

Download: LJV-Merkblatt Kitzrettung