Am Dienstag, 28. Februar 2020 vermeldete das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Ab 1. Mai dürfen Jäger ohne Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder einreisen. Voraussetzung: Sie haben das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk oder sie haben einen entgeltlichen Begehungsschein. Möglich sei aber lediglich die Einzeljagd. Coronabedingte Hygienevorschriften seien weiterhin zu beachten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung. Jagdgäste und Inhaber unentgeltlicher Begehungsscheine sollen allerdings laut Ministerium weiterhin nicht einreisen dürfen.
Ausnahme für Jäger überfällig
Mecklenburg-Vorpommern sah bisher wegen der Corona-Krise als einziges Bundesland ein Einreiseverbot für Jäger vor. DJV und der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern forderten die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach auf, Jäger von dem Verbot auszunehmen. Zuletzt bestätigte die Bundesregierung dem DJV: Die Jagd ist zur Daseinsvorsorge und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest trotz Ausgangsbeschränkungen weiterhin notwendig. Dieser Auffassung folgt nun auch die Landesregierung. Zur notwendigen Bejagung sei man auch auf die auswärtigen Jäger angewiesen.
Reiseverbot weiterhin umstritten – Rechtsschutzmöglichkeiten sehr beschränkt
Der DJV hält das weitreichende Einreiseverbot für Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für rechtswidrig. Viele betroffene Jäger mussten bisher auf Maßnahmen zur Wildschadensverhütung weitgehend verzichten. Eine effektive Schwarzwildbejagung war in einigen Revieren praktisch nicht möglich. Einige Jäger versuchten erfolglos, die Einreise per Eilverfahren vor Gerichten durchzusetzen.