Regelungen für Gesellschaftsjagden in Landkreisen und kreisfreien Städten

In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten gelten zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden unterschiedliche Regelungen. Teilweise werden die Genehmigungen aufgrund von Allgemeinverfügungen oder im Rahmen von Einzelverfahren erteilt. Der LJV Hessen hat nun eine übersichtliche Tabelle erstellt.

Symbolbild Quelle: Kauer/DJV

Wir haben bereits Anfang November bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angefragt und haben die bis heute vorliegenden Antworten in einer übersichtlichen Tabelle mit den jeweiligen Kontaktadressen und Hinweisen für Sie zusammengefasst.

Die jeweils aktuelle Version finden Sie hier unter Downloads:

Download: Tabelle Landkreise und kreisfreie Städte (Stand: 17.12.2020)

 

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie eine ältere Version der Tabelle schon einmal geöffnet haben, kann es sein, dass Ihr Internetbrowser diese zwischengespeichert hat und deshalb noch eine vorherige Version anzeigt. Sie erkennen dies oben im Titel des Dokuments. Oberhalb der grünen Tabelle finden Sie das Aktualisierungsdatum. Sollte eine vorherige Version geladen werden, klicken Sie bitte auf das Symbol für „Seite neu laden“ (ein kleiner Kreis mit einem Pfeil). Das Symbol ist in der Regel oben vor der Internetadresse ljv-hessen.de…. zu sehen. In einigen Internetbrowsern können Sie auch die „F5-Taste“ auf Ihrer Tastatur drücken, damit die Seite neu geladen wird.

Am Ende des Dokumentes finden Sie alle Downloadlinks zu den aktuell gültigen Verordnungen, Auslegungs- und Hygienehinweisen sowie einen entsprechenden Musterantrag. Somit stehen Ihnen alle benötigten Informationen und Anlagen für Ihre Anträge in übersichtlicher Form zur Verfügung.

Bitte beantragen Sie die Genehmigung so frühzeitig wie möglich, auch wenn der geplante Drückjagdtermin erst in einigen Wochen stattfindet.

Verweisen Sie bitte in Ihrem Antrag auf die am 3. August 2020 vom HMUKLV zur Verfügung gestellten Hygienhinweise für Gesellschaftsjagden sowie den aktuellen HMUKLV-Erlass vom 30.10.2020 und bestätigen die Einhaltung der entsprechenden Hinweise.