Dank Ihrer ausführlichen Stellungnahmen, die wir gesammelt an das HMUKLV weitergeleitet haben, werden nun zum 1. Dezember 2020 folgende Änderungen hessenweit umgesetzt:
- Die Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren ASP-Tupferproben wird ab dem 1. Dezember 2020 von 30 auf 50 Euro erhöht.
- Die Proben müssen nun nicht mehr persönlich bei den Veterinärämtern abgegeben werden, sondern können mittels voradressierter Umschläge kostenfrei an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge erhalten die Jagdausübungsberechtigten oder deren ausdrücklich Beauftragte auf Anfrage von den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bitte verwenden Sie ab Dezember 2020 den neuen Probenbegleitschein. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten, die wir Ihnen zum Herunterladen bereitstellen:
HMUKLV Informationen zur Erleichtung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung
Merkblatt Beprobung Indikator-Wildschweine
Beiblatt/Probenbegleitschein für Indikatorwildschweine
1 Gedanke zu „ASP-Tupferproben: Verfahren vereinfacht und 50 Euro Aufwandsentschädigung“
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