ASP-Tupferproben: Verfahren vereinfacht und 50 Euro Aufwandsentschädigung

Nachdem wir bis Anfang September 2020 auf unsere Anfrage an die Jagdvereine zahlreiche Rückmeldungen zum bisherigen Verfahren der ASP-Tupferbeprobung erhalten haben, hat sich der LJV in Gesprächen und Telefonaten für eine Vereinfachung und die Wertschätzung des Engagements der Jägerschaft hinsichtlich der ASP-Prävention eingesetzt.

Bild: Wildschwein im Kessel
Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Dank Ihrer ausführlichen Stellungnahmen, die wir gesammelt an das HMUKLV weitergeleitet haben, werden nun zum 1. Dezember 2020 folgende Änderungen hessenweit umgesetzt:

  • Die Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren ASP-Tupferproben wird ab dem 1. Dezember 2020 von 30 auf 50 Euro erhöht.
  • Die Proben müssen nun nicht mehr persönlich bei den Veterinärämtern abgegeben werden, sondern können mittels voradressierter Umschläge kostenfrei an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung eingesendet werden. Die Umschläge erhalten die Jagdausübungsberechtigten oder deren ausdrücklich Beauftragte auf Anfrage von den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bitte verwenden Sie ab Dezember 2020 den neuen Probenbegleitschein. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten, die wir Ihnen zum Herunterladen bereitstellen:

HMUKLV Informationen zur Erleichtung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung

Merkblatt Beprobung Indikator-Wildschweine

Beiblatt/Probenbegleitschein für Indikatorwildschweine

 

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