In dem am Mittwoch, 18. März 2020 in der LJV-Geschäftsstelle stattgefundenen Gespräch erläuterte der LJV eindeutig die Position der hessischen Jägerschaft: Das Hessische Jagdgesetz hat sich bewährt und bereits im Koalitionsvertrag sei ausdrücklich vereinbart, dass dieses nicht verändert werde.
Markus Meysner, MdL versicherte daraufhin, dass die geplante Änderung des Hessischen Jagdgesetzes ausschließlich die ASP-Prävention und -bekämpfung sowie die damit verbundene Bejagung des Schwarzwildes betreffe. Weitere Änderungen seien ausdrücklich nicht vorgesehen.
Der LJV begrüßt die nun geplante Klarstellung zur Verwendung von Nachtsichttechnik, die auch für Schusswaffen bestimmt ist. Erst kürzlich wurde der Erwerb und der Besitz im neuen Waffengesetz geregelt, eine Verwendung auf der Jagd ist bisher jedoch noch über das Bundes- bzw. die Landesjagdgesetze verboten. Der LJV wird über die aktuellen Beschlüsse aktuell informieren. Bis zur Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Hessischen Staatsanzeiger besteht jedoch das Verbot zum Einsatz von Nachtzieltechnik auf der Jagd fort.
Download:
Entwurf „Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“ vom 17.03.2020, Drucksache 20/2567