Aktuell: Angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen

Die Pressemeldung des HMUKLV „Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet“ hat für Unklarheiten gesorgt.

Deshalb haben wir nachgefragt, 1) ab wann die angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen wirksam wird und 2) ab wann die Prämie in Höhe von € 30,- für eingeschickte Tupferproben bezahlt wird.

Bild: Wildschwein im Kessel
Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Folgende Antwort haben wir erhalten:

  1. Eine zeitnahe Schonzeitaufhebung wird gerade rechtlich geprüft.
  2. Eine Prämie (Anm. d. Redaktion: für eingesandte Tupferproben von tot aufgefundenem Schwarzwild) soll natürlich schon vor dem Seuchenfall gezahlt werden. Dies wird möglich, sobald der Haushalt beschlossen ist.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen