Aktuell: Angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen

Die Pressemeldung des HMUKLV „Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet“ hat für Unklarheiten gesorgt.

Deshalb haben wir nachgefragt, 1) ab wann die angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen wirksam wird und 2) ab wann die Prämie in Höhe von € 30,- für eingeschickte Tupferproben bezahlt wird.

Bild: Wildschwein im Kessel
Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Folgende Antwort haben wir erhalten:

  1. Eine zeitnahe Schonzeitaufhebung wird gerade rechtlich geprüft.
  2. Eine Prämie (Anm. d. Redaktion: für eingesandte Tupferproben von tot aufgefundenem Schwarzwild) soll natürlich schon vor dem Seuchenfall gezahlt werden. Dies wird möglich, sobald der Haushalt beschlossen ist.