Der Führungsstab ASP-Lagezentrum des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) und das Training Center Retten & Helfen (TCRH) informierten die betroffenen Jagdpächter und Hegegemeinschaften am Dienstag, 25.06.2024, in der Riedhalle Groß-Gerau zu den laufenden Kadaversuchaktionen.

Es gilt nach wie vor ein Ruhegebot in der infizierte Zone. Deshalb hat der Landkreis Groß-Gerau im Rahmen der Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone eine Einschränkung der Betretungsrechte für Wald- und Offenlandflächen erlassen. Die Betretung ist nur noch auf den dafür vorgesehenen Wegen gestattet. Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde, wobei die Leine max. 5 Meter lang sein darf.
Weitere Informationen finden Sie auf den unten verlinkten Allgemeinverfügungen oder auf der Homepage des Landkreises unter www.kreisgg.de.
Der LJV Hessen bittet Spaziergänger und Hundehalter diese Regeln dringend einzuhalten, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aufgescheucht und in andere Gebiete außerhalb der Restriktionszone getrieben werden.




