Aujeszkysche Krankheit (AK) bei Wildschwein in Haiger-Allendorf nachgewiesen – Vorsicht bei Jagdhundeeinsatz

Das Landeslabor Gießen hat bei einem am 09.04.2024 im Revier Haiger-Allendorf gesund erlegten und zufällig beprobten Wildschwein den Aujeszkyschen Virus nachgewiesen. Die Aujeszkysche Krankheit bei Hausrindern und Hausschweinen (AK) ist eine meldepflichtige Tierseuche gemäß § 4 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen. 

Ein direkter Kontakt von Hunden zu erlegtem Schwarzwild sollte unbedingt vermieden werden. (Foto: Gerhard Niessner)

Das zuständige Veterinäramt unseres Landkreises (Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz; Tel.: 06441/407-7611) hat heute in einem Informationsschreiben an die Jagdvereine und Hegegemeinschaften um Unterrichtung der Jägerschaft gebeten und auf Informationsmöglichkeiten im Internetauftritt des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor hingewiesen.

Link: Merkblatt für Jäger zur Aujeszkysche Krankheit

Das AK-Virus ist für Menschen ungefährlich, daher ist der Verzehr von Wildschweinfleisch beim Menschen unbedenklich – für unsere Jagdhunde ist das Virus jedoch tödlich! 

Das Friedrich-Loeffler-Institut informiert zur AK https://www.fli.de/de/publikationen/informationen-zu-tierseuchen-und-tierkrankheiten/

Auszug:

„Bei den im Schwarzwildbestand vorkommenden Erregern handelt es sich, im Gegensatz zu denen bei Hausschweinen, um hoch angepasste Virusvarianten mit einer geringen Virulenz, die keine sichtbaren Symptome beim Schwarzwild verursachen. … Bisher sind nur sehr wenige Fälle bekannt, in denen es infolge einer massiven Schwächung des Immunsystems einzelner Tiere zu starken klinischen Symptomen durch eine Infektion kam. …Bei allen anderen Säugetieren, einschließlich Hunden und Katzen, verläuft eine Infektion mit dem Virus der AK immer tödlich. Sie stellen Fehlwirte für das Virus dar und versterben aufgrund des ausschließlichen Befalls des Nervensystems an einer Virusenzephalitis mit schweren zentralnervösen Ausfällen“.

Beim Einsatz von Jagdhunden in den Revieren im Haigerer Raum ist daher entsprechende Vorsicht geboten! Infektionen können bereits durch Schnuppern an Körperflüssigkeiten eines infizierten Wildschweins eintreten.

Informationen für Jägerinnen und Jäger im Lahn-Dill-Kreis:

Das Veterinäramt macht auf die Möglichkeit der Anforderung von Probeentnahmematerial unter der Email-Adresse tiergesundheit@lahn-dill-kreis aufmerksam und bittet bei der Bestellung um Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer und Jagdrevier. Neben Abgabe im Veterinäramt oder postalischer Versendung an den Landesbetrieb bei deren Portokostenübernahme kann der Einwurf der Blutprobe auch gemeinsam mit dem Probematerial zur Trichinenuntersuchung an den hierfür vorhandenen „Briefkästen“ erfolgen. Da sich diese an Werktagen vormittags geleerten Einwurfkästen aber durch Sonneneinstrahlung aufheizen und die Blutqualität beeinträchtigen können, wird um Einwurf möglichst erst am Spätnachmittag/frühen Abend gebeten. Blutproben vom Wochenende sollten bis zum Einwurf am nächsten Werktag kühl (nicht Gefrierfach) gelagert werden.