Ausgangssperren in Hessen: Jagd ist grundsätzlich ein triftiger Grund

Nach Hinweisen unserer Mitglieder sollen einzelne Behördenvertreter die Jagd nicht als triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung während der geltenden Ausgangssperren anerkannt haben. Der LJV Hessen hat deshalb beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachgehakt:

Bildquelle: DJV

Der Landesjagdverband Hessen steht mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in engem Austausch auch hinsichtlich der flächendeckenden Corona-Ausgangssperren.

Wir freuen uns, dass der Landespolizeipräsident die Polizeidirektionen darüber informiert hat, dass die Jagd grundsätzlich ein triftiger Grund ist, um auch während der geltenden Ausgangssperre die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen zu dürfen. Bei möglichen behördlichen Kontrollen legen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihren Jagdschein vor.

Die Bewertung der geltenden Bestimmungen durch die Oberste Jagdbehörde haben wir Ihnen auf unserer Homepage zusammengestellt:

Zum Artikel: Auswirkungen der „Bundesnotbremse“ auf die Jagd in Hessen

Weiterführende Links:

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen