Der Landesjagdverband Hessen steht mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in engem Austausch auch hinsichtlich der flächendeckenden Corona-Ausgangssperren.
Wir freuen uns, dass der Landespolizeipräsident die Polizeidirektionen darüber informiert hat, dass die Jagd grundsätzlich ein triftiger Grund ist, um auch während der geltenden Ausgangssperre die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen zu dürfen. Bei möglichen behördlichen Kontrollen legen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihren Jagdschein vor.
Die Bewertung der geltenden Bestimmungen durch die Oberste Jagdbehörde haben wir Ihnen auf unserer Homepage zusammengestellt:
Zum Artikel: Auswirkungen der „Bundesnotbremse“ auf die Jagd in Hessen
Weiterführende Links:
- Aktuelle Informationen zu den Regelungen in Hessen finden Sie auf der Homepage der Hessischen Landesregierung www.hessen.de (im rechten Seitenbereich)
- Regelungen zur Bundesnotbremse
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Aktuelle Informationen zu Corona
- In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten greift die Bundesnotbremse