In Artikel 1 der Verordnung heißt es:
„Änderung der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020 (GVBl. S. 161), geändert durch die Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020, wird wie folgt geändert:„§ 1
(1) Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
(2) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.“
Die vollständige Verordnung können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Für die Jägerinnen und Jäger in Hessen bedeutet das:
- Aus eigenem Interesse und zum Schutz von Menschen, die der Risikogruppe angehören, soll der Kontakt außerhalb des eigenen Haushalts auf ein nötiges Minimum reduziert werden.
- Zusammenkünfte wie Vereinsversammlungen, Jägerstammtische oder auch das Treffen auf der Jagdhütte sollten bis auf Weiteres nicht mehr stattfinden. Bleiben Sie wenn möglich zuhause oder begeben sich nur einzeln zur Jagd ins Revier. Sollte ein Zusammentreffen von mehreren Personen wie z. B. nach einem Wildunfall nicht vermeidbar sein, achten Sie auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, reichen Sie sich nicht die Hände und halten sich an die bekannten Hygieneregeln.
- Die Ausübung der Einzeljagd bleibt somit möglich. Bitte denken Sie daran, dass auch Gemeinschaftsansitze ab vier Jagdscheininhabern bereits eine Gesellschaftsjagd nach § 18 HJagdG darstellen. Wir bitten daher alles zu vermeiden, was gegen den Aufruf der Landesregierung verstoßen könnte, die Kontaktsituation bestmöglich zu minimieren.
- Gleiches gilt auch für andere Tätigkeiten, wie z. B. Revierarbeiten, die Rettung von Jungwild nach Beginn der Mähsaison oder die Feldhasentaxation.
- Sollten Sie selbst Krankheitssymptome verspüren oder Kontakt zu nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen gehabt haben, bleiben Sie bitte zuhause und wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt Ihres Landkreises.
- Unterstützen Sie ältere oder vorerkrankte Jagdkameraden z. B. beim Einkaufen, damit diese so wenig wie möglich das Haus verlassen müssen.
- Informieren Sie sich über den Hessenjäger oder die Homepage ljv-hessen.de über weitere Entwicklungen oder mögliche Folgeverordnungen. Melden Sie sich für den Empfang unseres kostenlosen Newsletters an, dann erhalten Sie alle Informationen immer direkt von Ihrem LJV.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-und-Antwort-Papier zum Coronavirus veröffentlicht:
Link zum Frage-und-Antwortpapier zum Coronavirus
Wir wünschen Ihnen, dass Sie in dieser schwierigen Zeit gesund bleiben.
Ihr LJV Hessen
Video: Pressekonferenz vom 22.03.2020 mit Ministerpräsident Volker Bouffier