Sofern Ihr Jagdschein zum 31. März 2020 abläuft und Sie noch keine Verlängerung beantragt haben, sollten Sie den Antrag SOFORT schriftlich auf dem Postweg, möglichst per Einwurf-Einschreiben, bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde einreichen. Bitte stimmen Sie vorher telefonisch mit der Jagdbehörde ab, welche Unterlagen für die Antragsstellung benötigt werden. Aus eigenem Interesse sollte auf eine persönliche Vorsprache bei der Behörde aus Infektionsschutzgründen verzichtet werden.
Bei einigen Unteren Jagdbehörden steht das Antragsformular zur Jagdscheinverlängerung auf der Homepage des jeweiligen Landkreises zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte suchen Sie über google.de z. B. nach „Jagdscheinverlängerung Landkreis XYZ“ oder geben auf der Webseite des Landkreises im Suchfeld „Jagdscheinverlängerung“ ein.
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie Ihren Jagdschein nicht mitführen, ist weder eine Jagdausübung möglich noch der Besuch des Schießstandes mit Ihren Langwaffen anzuraten. Auch wenn diese auf der Waffenbesitzkarte eingetragen sind, fehlt i. d. R. in der WBK ein Eintrag zum Munitionserwerb. Bei einer Kontrolle könnten so enorme Probleme entstehen oder Ihre Jagdlangwaffe beschlagnahmt werden.