Der LJV Hessen dankt der jagdkynologischen Arbeitsgruppe sowie den hessischen Jagdvereinen für ihre Rückmeldungen.
Nach Beendigung des Abstimmungsprozesses hat jetzt die Oberste Jagdbehörde beim HMLU mit Schreiben vom 21. Juli 2025 die als Anlage beigefügten Bestimmungen über das Nachsuchewesen in Hessen genehmigt. Anträge auf Anerkennung sind unmittelbar bei der Oberen Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Vereine können die Bestimmungen gerne auf der eigenen Homepage veröffentlichen. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung im Hessenjäger, Ausgabe September 2025.