BMEL fördert auch im Jahr 2025 die Anschaffung von Drohnen zur Kitzrettung

Das Bundesförderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung wird im Jahr 2025 neu aufgelegt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Fortsetzung der Förderung zur Anschaffung solcher Drohnen für einen festgelegten Anwenderkreis mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro verkündet.

Archivbild: Drohne zur Kitzrettung. Foto: Markus Stifter

Veröffentlichung des BMEL vom 19.03.2025, weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMEL: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html

Das Bundesförderprogramm Rehkitzrettung ist ein Instrument der Digitalisierungsstrategie des BMEL.

Förderungsberechtigt sind:

  • Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.

Wir bitten Sie vor der Antragstellung unbedingt das Merkblatt „Häufig gestellte Fragen (FAQs)“ und die Richtlinie gründlich zu lesen!

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren, bei dem jeder Teilnehmer einen einzigen Antrag auf Förderung stellen kann, ist ausschließlich online über das Förderportal des Bundes sehr einfach möglich.

Ausnahmefall: Anträge in Papierform (nur mit vorheriger Absprache mit der Projektgruppe möglich). Das Eingangsdatum bei der BLE ist fristwahrend.

Eine Antragstellung ist zur Zeit noch nicht möglich!
Wir arbeiten intensiv an dem Online-Antragssystem. Sobald die Antragstellung möglich ist, wird der Zugang hier bekannt gegeben. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen ab. Danke für Ihre Geduld!

Antrag auf Förderung

Hier können Sie bis einschließlich dem 17. Juni 2025 einen Antrag stellen.

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe zur Antragstellung. Bitte berücksichtigen Sie diese unbedingt beim Ausfüllen der Antragsmasken.

Wichtig: Bitte wählen Sie am Ende der Antragstellung unbedingt das TAN-Verfahren!

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung eines gängigen Internetbrowsers (z. B. Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari). Bitte nutzen Sie die Navigation im Antragssystem und nicht die Vor- und Zurück-Navigation des Browsers, da Sie durch diese automatisch ausgeloggt werden könnten.

Hinweis zu geförderten Bestandsdrohnen 2021-2023 bezüglich der Klassifizierung (CE-Kennzeichnung)

Zum 20.11.2024 ist eine dauerhafte Lösung für die Wildtierrettung mit Drohnen in Kraft getreten.

Mit der Allgemeinverfügung vom 01.10.2024 (PDF, 179 KB, Nicht barrierefrei) regelt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) folgendes:

Über landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen werden geografische Gebiete mit Gültigkeit ab dem 20.11.2024 zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung gemäß § 21h Absatz 4 Satz 1 LuftVO festgelegt.

Die Festlegung beruht auf der Risikobewertung vom 29.07.2024 des Luftfahrt-Bundesamts.

Innerhalb dieser eingerichteten geografischen Gebiete gilt abweichend von der Regelung in UAS.OPEN.040 (2) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 62) für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten, die zu Tierschutzzwecken und Wildtierrettung und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden, folgende Regelung:

Unbemannte Fluggeräte mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g bis 25 kg dürfen bei einem Betrieb in der „offenen“ Kategorie, Unterkategorie A3 von dem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abweichen. Der seitliche Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten soll stets größer als 10 Meter und stets größer als die Flughöhe des unbemannten Fluggeräts sein.

Damit ist die Rehkitzrettung auch in der Nähe von Häusern ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand weiterhin möglich.

Details hierzu finden Sie hier: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/084-wissing-wildtierrettung.html