Auszug aus den Auslegungshinweisen zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung):
1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, gemeinsam mit einer weiteren Person oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Für diverse Lebensbereiche gelten diese Beschränkungen nicht bzw. mit abweichenden Vorgaben zu der Anzahl der Teilnehmenden. Die strenge Begrenzung der Anzahl der Personen, die sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen, ist erforderlich, um das Infektionsgeschehen weiter zu verlangsamen. Großzügigere Handhabungen sind nur in Bereichen möglich, in denen Verantwortliche weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen sowie die Einhaltung sicherstellen und überwachen müssen. Dies ist beispielsweise bei Zusammenkünften und Veranstaltungen in den nachfolgenden Einrichtungen und bei entsprechenden Angeboten der Fall.
Dies ist beispielsweise erlaubt / Das darf unter anderem öffnen (Auszug):
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- Jagdausübung, Jagdhundeausbildung
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Bitte beachten Sie die ergänzenden Erläuterungen zu den Abstands- und Hygieneregeln sowie der Aufzeichnung von Teilnehmer-Kontaktdaten auf der nachfolgenden Webseite. Dort finden Sie auch Regelungen zu sonstigen Vereinsveranstaltungen.
Link: Kurzübersicht – Was ist erlaubt und was nicht?
Nunmehr ist sowohl die Jagdausübung als auch die Jagdhundeausbildung in Hessen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln mit bis zu 100 Personen (Regelobergrenze) möglich. Somit können auch Hundeprüfungstermine wieder geplant werden.
Bitte beachten Sie, dass die jetzigen Lockerungen bei steigenden Infektionszahlen durch die regionalen Gesundheitsbehörden wieder eingeschränkt werden können. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse oder fragen bei Zweifeln bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt nach.