Corona-Virus: Nicht stattgefundene Hasentaxationen dürfen nicht zum Nachteil der Jäger ausgelegt werden

Nach Abstimmung mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) sowie dem Thünen Institut haben wir unsere WILD-Referenzgebietsbetreuer darum gebeten, die Feldhasentaxationen aufgrund der aktuell gültigen Corona-Kontaktbeschränkungen vorerst auszusetzen. Sofern Sie die Zählung nur mit Personen durchführen, mit denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben, ist diese jedoch weiterhin möglich.

Feldhase
Symbolbild Quelle: Rolfes/DJV

Der LJV hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der von der hessischen Landesregierung verordneten Kontaktbeschränkungen die Frühjahrstaxationen in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden können. Wir haben eingefordert, dass die Aussetzung der Frühjahrszählung zu keinerlei Nachteilen für die Hegegemeinschaften oder die Jagdausübungsberechtigten wie z. B. einer eingeschränkten Bejagung oder dem Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung führen darf.

Bitte beachten Sie zudem die regionalen Regelungen und Beschränkungen der Landkreise sowie der kreisfreien Städte. Wir werden die Entwicklung und die landesweiten Verfügungen weiterhin beobachten und aktuell zu möglichen Änderungen informieren.

Der DJV hat ein Frage-und-Antwortpapier zum Coronavirus erstellt, welches fortlaufend aktualisiert wird:

DJV Frage-und-Antwortpapier zum Coronavirus