Der LJV hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der von der hessischen Landesregierung verordneten Kontaktbeschränkungen die Frühjahrstaxationen in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden können. Wir haben eingefordert, dass die Aussetzung der Frühjahrszählung zu keinerlei Nachteilen für die Hegegemeinschaften oder die Jagdausübungsberechtigten wie z. B. einer eingeschränkten Bejagung oder dem Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung führen darf.
Bitte beachten Sie zudem die regionalen Regelungen und Beschränkungen der Landkreise sowie der kreisfreien Städte. Wir werden die Entwicklung und die landesweiten Verfügungen weiterhin beobachten und aktuell zu möglichen Änderungen informieren.
Der DJV hat ein Frage-und-Antwortpapier zum Coronavirus erstellt, welches fortlaufend aktualisiert wird: