Deutscher Jagdverband (DJV): Pressestatement zu PFAS

Der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) veröffentlichte am 18. Januar 2023 ein Pressestatement zu den seit 1. Januar 2023 gültigen Grenzwerten für per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln.

"Einzelstudien weisen darauf hin, dass sich PFAS in Wildschweinleber anreichern. Die Datengrundlage ist allerdings bisher unzureichend und die Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums sind nicht aktualisiert", so der DJV. Foto: Rolfes/DJV

Seit 1. Januar 2023 gilt europaweit ein Grenzwert für per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln. Für Schlachtnebenprodukte liegt er bei 50 Mikrogramm pro Kilogramm. Das Inverkehrbringen von Innereien, die den Grenzwert überschreiten, ist untersagt. Einzelstudien weisen darauf hin, dass sich PFAS in Wildschweinleber anreichern. Die Datengrundlage ist allerdings bisher unzureichend und die Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums sind nicht aktualisiert. Wir empfehlen daher, rohe Wildschweinleber nicht in Verkehr zu bringen, solange keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Rohleber von Hirsch, Reh und sonstigen Arten ist weiterhin uneingeschränkt zu empfehlen. Der DJV ist in engem Austausch mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, um Leitlinien für Jäger festzulegen.

Quelle: Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 10. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen