Jagdgebrauchshunde

  • Geschäftsordnung der Jagdkynologischen Arbeitsgemeinschaft Hessen
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  • BPO / Prüfungsordnung für Hessen
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  • Bescheinigung über die Brauchbarkeit gemäß Prüfungsordnung vom 01.11.2008 für Jagdhunde in Hessen
    Download: Formular
    Wichtig: Nach bestandener Prüfung erhalten die Hundeführer die Bescheinigung über die Brauchbarkeit vom Verein, mit der Sie dann bei der Unteren Jagdbehörde ihren Hund eintragen lassen können. Weiterhin wird nach Einreichung der Bescheinigung beim LJV Hessen eine Urkunde ausgestellt.
  • BPO Doku Anlage 4
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  • BPO Nennung Anlage 1
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  • BPO Bescheinigung über den Lautnachweis
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  • Anerkennung eines Schweißhundgespannes
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Für Fragen zur BPO-Hessen, insbesondere auch zur Zulassung der einzelnen Jagdgebrauchshundrassen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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