Erwerb und Verwendung von bestimmten Nachtsichtvor- oder Nachtsichtaufsätzen

Nach unserem gestrigen Newsletter und dem auf der Homepage erschienenen Artikel „Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze – Was ist erlaubt und was bleibt verboten?“ haben uns zahlreiche Anfragen zum Erwerb bzw. zur Verwendung von bestimmten Geräten oder Gerätekombinationen erreicht. Bitte lesen Sie dazu die nachfolgende Erläuterung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Hinweise bzw. Kaufempfehlungen abgegeben können und uns die Vielzahl der auf dem Markt erhältlichen Geräte nicht bekannt ist.

Bitte wenden Sie sich unter Hinweis der aktuellen Gesetzeslage (alle Links zu den Gesetzestexten sind auch im Artikel auf der Homepage zu finden) an den jeweiligen Hersteller oder Ihren Händler, damit dieser erläutern kann, ob das von Ihnen favorisierte Gerät oder die Gerätekombination erlaubt ist oder nicht.

Update vom 22.06.2020:
Ergänzend zu unserem Artikel „Erwerb und Verwendung von bestimmten Nachtsichvor- oder Nachtsichtaufsatzgeräten“ möchten wir auf einen Link des BKA zu einzelnen Feststellungsbescheiden (es sind Positiv- und Negativbescheide aufgeführt) für bestimmte Gerätetypen hinweisen:

https://www.bka.de/…/Schussw…/schusswaffenzubehoer_node.html

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen