„Die Diskussion wurde leider sehr emotional und nicht wissensbasiert geführt“, betont Alexander Michel, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Hessen. „Wichtige Fakten wurden unterschlagen und völlig aus der Luft gegriffene Zahlen präsentiert.“
Der Artenschutz wurde im Rahmen dieser Veranstaltung auf Wolf, Wildkatze und einige wenige Schutzgebiete reduziert. Der Einsatz von Fallen außerhalb von speziellen Schutzgebieten wurde in Frage gestellt. Dabei benötigen bodenbrütende Arten aber auch Säugetiere wie Feldhamster, Kaninchen und Junghasen den Schutz der Jägerinnen und Jäger, um überhaupt überleben zu können. „Den Klimawandel oder veränderte Bedingungen in der heutigen Landwirtschaft können wir kurzfristig nicht beeinflussen. Neben Lebensraumverbesserungen ist die Bejagung der natürlichen Fressfeinde die wichtigste Stellschraube zum Schutz bedrohter Arten“, so Michel weiter.
Moderne Fallensysteme
Moderne und nach dem internationalen Standard AIHTS zertifizierte Fallensysteme garantieren einen sicheren und tierschutzgerechten Fang zum Beispiel von Füchsen, Waschbären und Steinmardern. Studienprojekte in wichtigen Schutzgebieten wie dem Dümmer in Niedersachsen, dem Bremer Blockland oder dem Wiesenvogelschutzprojekt auf Eiderstedt in Schleswig-Holstein liefern den eindeutigen Nachweis, dass ein wirkungsvoller Artenschutz ohne die Fangjagd nicht möglich ist.
Umso verwunderter zeigten sich die anwesenden Jägerinnen und Jäger darüber, dass erfahrene Wildbiologen und Praktiker zu diesem wichtigen Thema nicht eingeladen waren.
Singvögel und Kleinsäugetiere fallen verwilderten Katzen zum Opfer
Mindestens 100 Millionen Singvögel und 300 Millionen kleine Säugetiere fallen jedes Jahr deutschlandweit den streunenden und verwilderten Stubentigern zum Opfer (Quelle: Deutscher Jagdverband/Hochrechnung auf Basis zahlreicher Studien).
Der Landesjagdverband Hessen weist darauf hin, dass die bisherige gesetzliche Regelung ausdrücklich vorsieht, dass der Schuss auf verwilderte Hauskatzen das letzte Mittel ist, um eine Gefahr für wildlebende Tiere abzuwenden. Erst wenn alle anderen Maßnahmen wie z. B. das Einfangen oder die Meldung beim Ordnungsamt erfolglos blieben, wäre der Abschuss zur weiteren Schadensabwendung nach den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.
Der anwesende Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion Hessen, Dr. Walter Arnold, die anwesenden Jägerinnen und Jäger sowie der Landesjagdverband sprechen sich für die Beibehaltung des bewährten hessischen Jagdgesetzes aus.