Es besteht die konkrete Gefahr, dass infizierte Wildvögel die Bestände von Geflügelhaltern anstecken. Auch Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen haben ein hohes Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit Wildvögeln. Das Landwirtschaftsministerium ruft daher zur Vorsicht und zu vorbeugenden Maßnahmen auf. Die Tierseuchenexperten raten dringend zur Einhaltung von sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“: Der Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Das bedeutet insbesondere, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen dürfen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Geflügel darf auch nicht aus Gewässern trinken, an denen sich auch wilde Vögel aufhalten. Wichtig ist zudem, dass die Halter ihre Bestände regelmäßig kontrollieren. Krankheits- oder Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
Die Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte können die Aufstallung von Geflügel anordnen, wenn dies nötig ist. Insbesondere in Gebieten mit hoher Wildvogeldichte in Bezug auf Wasser- und Zugvögel sollten die Tierhalter eine Aufstallung, auch in eigener Verantwortung zum Schutz ihrer Tiere, in Betracht ziehen.
Geflügelschauen und Verkaufstouren für Geflügel absagen
Auch an Züchter und Hobbyhalter appelliert das Landwirtschaftsministerium: Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten abgesagt oder nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und nur mit einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von Rassegeflügel unterschiedlicher Herkunft am Ausstellungsort muss vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte daher auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von Ausstellungen wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit muss besonders sorgfältig auf mögliche Krankheitsanzeichen geachtet werden.
Auch der mobile Geflügelhandel, also Verkaufstouren von Gewerbetreibenden, die Geflügel zur privaten Haltung aus Fahrzeugen heraus verkaufen, stellt ein hohes Risiko dar. Nach Möglichkeit sollten Händler darauf verzichten. Tierhalter sollten unbedingt darauf achten, nur gesunde Tiere zu kaufen.
Kranke oder tote Wildvögel melden
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse oder Greifvögel an die zuständige Veterinärbehörde zu melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Die Finder sollen direkten Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermeiden.
Hintergrund: Geflügelpest
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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