Mit zwei Frühjahrs-Dialogveranstaltungen zur Afrikanischen Schweinepest haben das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) sowie die betroffenen Landkreise den Blick nach vorne gerichtet.
Den Auftakt machte am 17. April 2026 die Veranstaltung in der Sport- und Kulturhalle in Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg). Nur wenige Tage später folgte am 20. April 2026 die zweite Dialogveranstaltung im Bürgerhaus in Kiedrich im Rheingau-Taunus-Kreis.
Zahlreiche Jäger, Landwirte sowie Vertreter aus Verwaltung und Politik nutzten beide Termine, um sich über den aktuellen Stand der ASP-Bekämpfung zu informieren und in den direkten Austausch zu gehen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die nächsten Schritte auf dem Weg zur Seuchenfreiheit aussehen.
Kerngebiet alpha (Südhessen): Fortschritte, aber weiterhin konsequentes Handeln erforderlich
Die Situation im Kerngebiet alpha – hierzu zählen die aktiv betroffenen Landkreise Groß-Gerau, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwald sowie die Stadt Darmstadt – hat sich in den vergangenen Monaten deutlich stabilisiert.

Bereits bei der Veranstaltung in Pfungstadt machte Staatssekretär Michael Ruhl (CDU) deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen greifen:
Das Licht am Ende des Tunnels ist bereits zu sehen – aber es kommt darauf an, dass wir weiterhin alle gemeinsam zusammenarbeiten“,
so Staatssekretär Michael Ruhl.
Die Kombination aus intensiver Bejagung, konsequenter Kadaversuche sowie der Einrichtung und Sicherung der weißen Zonen hat maßgeblich dazu beigetragen, die Ausbreitung der ASP einzudämmen. Besonders die Doppelzäunung der weißen Zonen habe sich als wirksame Barriere erwiesen.
Gleichzeitig bleibt die Lage anspruchsvoll. Der Schwarzwildbestand muss weiterhin deutlich reduziert werden, insbesondere nach dem Frischen der Bachen. Auch die Kadaversuche bleibt eine zentrale Daueraufgabe.

Gemeinsam mit Staatssekretär Ruhl wurde zudem die große Leistung der Veterinärämter betont, die unter hohem Druck maßgeblich zur Umsetzung der Maßnahmen beigetragen haben.
Für das Kerngebiet alpha gilt weiterhin: Nur wenn die Maßnahmen konsequent fortgeführt werden und keine neuen Fälle auftreten, können künftig auch hier weitere Flächen für Rückstufungsanträge identifiziert werden. Entscheidend ist dabei, dass es sich um zusammenhängende Gebiete handelt.
Kerngebiet beta (Rheingau-Taunus-Kreis): Rückstufung in greifbarer Nähe
Im Kerngebiet beta, im aktiv von der ASP betroffenen Rheingau-Taunus-Kreis, zeigt sich besonders deutlich, wie wirksam die getroffenen Maßnahmen sind.
Auf der letzten Dialogveranstaltung vor rund einem Jahr war die Lage hier noch von Unsicherheit geprägt. Wie Staatssekretär Michael Ruhl in Kiedrich betonte, habe sich die Situation inzwischen deutlich entspannt:
Vor einem Jahr standen wir hier, da war die Situation noch sehr frisch. Heute, 15-16 Monate nach dem Ausbruch, hat sich die Lage beruhigt.“
Ein entscheidender Punkt war der letzte Fund am 11. März 2026 auf der Mariannenaue, der dem Seuchengeschehen des Vorjahres zugeordnet werden konnte. Nach Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) war dieser Fund (unter Laborbedingungen) nicht mehr infektiös.

Als zentralen Erfolgsfaktor bezeichnete Ruhl die Einrichtung der weißen Zonen:
Diese seien ein „Gamechanger“ gewesen. Seit der Errichtung der Doppelzäune habe es keine weitere Flächenausbreitung der ASP gegeben. Die Wirksamkeit lasse sich auch anhand der Karten deutlich erkennen: Positivbefunde endeten an den Zäunen, dahinter seien die Befunde negativ gewesen.
Ein wichtiger Meilenstein wurde mit dem Rückstufungsantrag vom 31. März 2026 erreicht. Ziel ist es, die Sperrzone II auf Sperrzone I und die Sperrzone I auf freies Gebiet zurückzustufen. Dies würde erhebliche Erleichterungen bringen, insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung sowie für die Jägerschaft, etwa bei der Vermarktung von Schwarzwildbret.
Die Voraussetzungen dafür gelten als gut. Neben einem Jahr ohne neuen ASP-Fall müssen jedoch zahlreiche weitere Kriterien erfüllt werden. Dazu zählen unter anderem der aktive Nachweis der Seuchenfreiheit in der Fläche durch Drohnenflüge, intensive Kadaversuche sowie die anhaltende Reduzierung des Schwarzwildbestandes.
Am 20. April 2026 gab die Europäische Kommission (KOM) bereits eine positive Rückmeldung zum Antrag. Die abschließende Entscheidung liegt nun beim sogenannten SCoPAFF.
Dabei handelt es sich um den Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed). In diesem Gremium stimmen die Mitgliedstaaten über veterinärrechtliche Maßnahmen ab. Die Entscheidung dieses Ausschusses stellt die letzte und entscheidende Hürde im Verfahren dar.
Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Monats Mai 2026 gerechnet.
Der Vergleich mit anderen Regionen zeigt, wie schnell Hessen vorangekommen ist: In Sachsen konnte ein Rückstufungsantrag erst nach rund fünfeinhalb Jahren gestellt werden – im Rheingau bereits nach etwa einem Jahr. Dies ist ein klarer Beleg für die Wirksamkeit der Maßnahmen und die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Wachsam bleiben – auch bei Erfolg
Trotz der positiven Entwicklung mahnte Staatssekretär Ruhl zur weiteren Vorsicht. Die Bekämpfung der ASP sei noch nicht abgeschlossen.
Der Schwarzwildbestand müsse weiterhin konsequent niedrig gehalten werden, insbesondere jetzt nach dem Frischen. In den weißen Zonen gelte weiterhin das Ziel eines Bestandes nahe Null. Gleichzeitig sei zu beachten, dass Zäune niemals zu 100 Prozent dicht seien.
Auch bei einer möglichen Rückstufung werde es darauf ankommen, die erreichten Erfolge dauerhaft zu sichern.
Zusammenarbeit als Schlüssel zum Erfolg
Die beiden Dialogveranstaltungen in Pfungstadt und Kiedrich haben eindrucksvoll gezeigt, dass die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest nur durch das enge Zusammenspiel aller Beteiligten gelingen kann.
Jägerschaft, Landwirtschaft, Verwaltung und Politik haben in den vergangenen Monaten gemeinsam enorme Anstrengungen unternommen und dabei beachtliche Fortschritte erzielt.
Die Entwicklung im Rheingau zeigt, dass die Maßnahmen wirken. Gleichzeitig bleibt klar: Der Weg zur vollständigen Seuchenfreiheit ist noch nicht abgeschlossen.
Nur wenn alle Beteiligten weiterhin konsequent zusammenarbeiten, kann dieses Ziel erreicht werden.



