Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die ausgesprochene Privilegierung der Jägerschaft gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung als hohe Anerkennung, zugleich aber auch als gesellschaftlichen Auftrag für einen konkreten Beitrag, insbesondere zur Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bundesrepublik Deutschland an.
Die Jägerschaft stehe damit – mehr als sonst und auch weit über das normale Maß hinaus – in der Pflicht und Verantwortung, sich gemäß § 1 Abs. 2 BJagdG für den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden und wildbedingten Ernteausfällen einzusetzen.
Für die Jägerschaft biete sich hier auch die Chance, in breiten Bevölkerungsschichten die Akzeptanz für das Jagdwesen zu verbessern, so das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Das Schreiben wurde an die Obersten Jagdbehörden der Länder sowie Jagdliche Verbände gerichtet.
Download: Schreiben des BMEL vom 08.04.2020
Link: Coronavirus: LJV und DJV fordern Ausnahmeregelungen für Jägerinnen und Jäger
1 Gedanke zu „Jäger sind von einer allgemeinen Corona-Ausgangssperre befreit“
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