Jäger sind von einer allgemeinen Corona-Ausgangssperre befreit

Soeben wurde dem LJV ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesinnenministeriums bekannt. Demnach sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. LJV und DJV hatten am 19. März 2020 die Bundes- und Länderministerien mit Eilbriefen aufgefordert, entsprechende Ausnahmeregelungen für Jägerinnen und Jäger im Falle möglicher Ausgangsssperren zu treffen.

Quelle: BMEL

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die ausgesprochene Privilegierung der Jägerschaft gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung als hohe Anerkennung, zugleich aber auch als gesellschaftlichen Auftrag für einen konkreten Beitrag, insbesondere zur Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bundesrepublik Deutschland an.

Die Jägerschaft stehe damit – mehr als sonst und auch weit über das normale Maß hinaus – in der Pflicht und Verantwortung, sich gemäß § 1 Abs. 2 BJagdG für den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden und wildbedingten Ernteausfällen einzusetzen.

Für die Jägerschaft biete sich hier auch die Chance, in breiten Bevölkerungsschichten die Akzeptanz für das Jagdwesen zu verbessern, so das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Das Schreiben wurde an die Obersten Jagdbehörden der Länder sowie Jagdliche Verbände gerichtet.

Download: Schreiben des BMEL vom 08.04.2020

Link: Coronavirus: LJV und DJV fordern Ausnahmeregelungen für Jägerinnen und Jäger

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