Jägerschaft lehnt Mitwirkung am Arbeitskreis „Wildtiermanagement“ im Naturschutzgroßprojekt Wispertaunus ab

Der Landesjagdverband Hessen e. V. (LJV), der Jagdverein Rheingau e. V. sowie die Rot- und Muffelwildhegegemeinschaft Hinterlandswald werden nicht am Arbeitskreis „Wildtiermanagement“ des Naturschutz-Großprojekts (NGP) Wispertaunus teilnehmen.

Bei der konstituierenden Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe im Sommer 2024 wurde u. a. über die noch einzurichtenden Arbeitskreise zu den Themen Tourismus, Waldnutzung und Wildtiermanagement diskutiert. Die Jägerschaft hat nun eine Absage erteilt und wird am Arbeitskreis „Wildtiermanagement“ nicht mitwirken, da für die Region kein naturschutzfachlicher und damit ökologischer Mehrwert erkennbar ist und zudem alle Fragen zum Thema „Wild und Jagd“ in Jagdgesetzen und Verordnungen geregelt sind. Archivfoto: Markus Stifter
Bei der konstituierenden Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe im Sommer 2024 wurde u. a. über die noch einzurichtenden Arbeitskreise zu den Themen Tourismus, Waldnutzung und Wildtiermanagement diskutiert. Die Jägerschaft hat nun eine Absage erteilt und wird am Arbeitskreis „Wildtiermanagement“ nicht mitwirken, da für die Region kein naturschutzfachlicher und damit ökologischer Mehrwert erkennbar ist und zudem alle Fragen zum Thema „Wild und Jagd“ in Jagdgesetzen und Verordnungen geregelt sind. Archivfoto: Markus Stifter

Nach intensiver Beratung hat die organisierte Jägerschaft entschieden, das Projekt grundsätzlich abzulehnen. Die Entscheidung wurde der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF) schriftlich mitgeteilt.

Wesentliche Gründe unserer Ablehnung:

  • Kein erkennbarer naturschutzfachlicher und damit ökologischer Mehrwert: In den betroffenen Wäldern kommen seit Jahren streng geschützte Arten in stabilen Beständen vor. Ein Zusatznutzen gegenüber den bereits laufenden, bewährten Maßnahmen vor Ort ist nicht ersichtlich. Eine Gefährdung des Gebiets ist nicht gegeben.
  • Langfristige Entwertung kommunaler Flächen durch Nutzungsrechtsmodelle: Der dauerhafte Verzicht auf Holznutzung kann kommunale Einnahmen schmälern, während Verkehrssicherungspflichten bestehen bleiben. Ein Rückbau von Waldwegen würde zudem Zugänge für Bewirtschaftung, Rettungskräfte und Jagdausübung erschweren.
  • Einschränkungen jagdlicher Praxis möglich: Aus vergleichbaren Projekten ist bekannt, dass Eingriffe in die jagdliche Bewirtschaftung (z. B. Einschränkungen der Jagdzeiten, zentrale Terminbindungen, Auflagen für jagdliche Einrichtungen) auftreten können. Das gefährdet eine an den Lebensraum angepasste, kontinuierliche Bejagung. Alle Fragen zum Thema „Wild und Jagd“ sind abschließend und ausschließlich in Jagdgesetzen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
  • Kosten/Nutzen-Verhältnis fragwürdig: Für die nächste Phase stehen hohe öffentliche Mittel im Raum – ein belastbarer Mehrwert für Natur und Kommunen ist bislang nicht belegt.
  • Offene Struktur- und Zuständigkeitsfragen: Nach unserem Verständnis bleiben zentrale Punkte zu Steuerung, dauerhafter Organisation und realer Einflussnahme der vor Ort verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten ungeklärt.

Die ZGF hat auch Personen außerhalb des eigentlichen Projektgebietes eingeladen. Teilnahmen einzelner Jäger an Terminen begründen keine Position der organisierten Jägerschaft im Projektgebiet und sind nicht als Zustimmung von LJV Hessen, Jagdverein Rheingau oder der Hegegemeinschaft zu werten.

„Wir stehen seit Generationen für einen praktischen, wirksamen Natur- und Artenschutz mit Augenmaß. Dafür braucht es vor allem Fachkunde vor Ort, keine zusätzlichen Verwaltungsebenen und Auflagen. Solange der konkrete ökologische Mehrwert nicht nachvollziehbar ist und gleichzeitig erhebliche Einschränkungen für Wald, Kommunen und Jagd drohen, sagen wir klar: So nicht“, erklärt Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen e. V. und Erster Vorsitzender des Jagdvereins Rheingau e. V.

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Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen