Nach intensiver Beratung hat die organisierte Jägerschaft entschieden, das Projekt grundsätzlich abzulehnen. Die Entscheidung wurde der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF) schriftlich mitgeteilt.
Wesentliche Gründe unserer Ablehnung:
- Kein erkennbarer naturschutzfachlicher und damit ökologischer Mehrwert: In den betroffenen Wäldern kommen seit Jahren streng geschützte Arten in stabilen Beständen vor. Ein Zusatznutzen gegenüber den bereits laufenden, bewährten Maßnahmen vor Ort ist nicht ersichtlich. Eine Gefährdung des Gebiets ist nicht gegeben.
- Langfristige Entwertung kommunaler Flächen durch Nutzungsrechtsmodelle: Der dauerhafte Verzicht auf Holznutzung kann kommunale Einnahmen schmälern, während Verkehrssicherungspflichten bestehen bleiben. Ein Rückbau von Waldwegen würde zudem Zugänge für Bewirtschaftung, Rettungskräfte und Jagdausübung erschweren.
- Einschränkungen jagdlicher Praxis möglich: Aus vergleichbaren Projekten ist bekannt, dass Eingriffe in die jagdliche Bewirtschaftung (z. B. Einschränkungen der Jagdzeiten, zentrale Terminbindungen, Auflagen für jagdliche Einrichtungen) auftreten können. Das gefährdet eine an den Lebensraum angepasste, kontinuierliche Bejagung. Alle Fragen zum Thema „Wild und Jagd“ sind abschließend und ausschließlich in Jagdgesetzen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
- Kosten/Nutzen-Verhältnis fragwürdig: Für die nächste Phase stehen hohe öffentliche Mittel im Raum – ein belastbarer Mehrwert für Natur und Kommunen ist bislang nicht belegt.
- Offene Struktur- und Zuständigkeitsfragen: Nach unserem Verständnis bleiben zentrale Punkte zu Steuerung, dauerhafter Organisation und realer Einflussnahme der vor Ort verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten ungeklärt.
Die ZGF hat auch Personen außerhalb des eigentlichen Projektgebietes eingeladen. Teilnahmen einzelner Jäger an Terminen begründen keine Position der organisierten Jägerschaft im Projektgebiet und sind nicht als Zustimmung von LJV Hessen, Jagdverein Rheingau oder der Hegegemeinschaft zu werten.
„Wir stehen seit Generationen für einen praktischen, wirksamen Natur- und Artenschutz mit Augenmaß. Dafür braucht es vor allem Fachkunde vor Ort, keine zusätzlichen Verwaltungsebenen und Auflagen. Solange der konkrete ökologische Mehrwert nicht nachvollziehbar ist und gleichzeitig erhebliche Einschränkungen für Wald, Kommunen und Jagd drohen, sagen wir klar: So nicht“, erklärt Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen e. V. und Erster Vorsitzender des Jagdvereins Rheingau e. V.