Jagd & Gesetz

Der rechtlicher Rahmen

In Deutschland wird die Jagd durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die Landesjagdgesetze geregelt. Das BJagdG legt die Grundsätze fest, während die Länder diese mit eigenen Gesetzen konkretisieren. Für Hessen gilt neben dem BJagdG das Hessische Jagdgesetz (HJagdG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Jagdgesetzes (HJagdV).

Vereinzelt können aber auch europäisches und internationales Recht für Jägerinnen und Jäger Relevanz haben, wie etwa das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) oder die EG-Verordnung zu Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.


Für den Landesjagdverband Hessen als Interessenvertretung der hessischen Jägerschaft bedeutet dieses rechtliche Gefüge eine besondere Verantwortung: Wir stehen für eine gesetzeskonforme, verantwortungsbewusste und zukunftsweisende Jagdausübung, die sich an unseren Werten, Erfahrungen und dem jagdlichen Brauchtum im Rahmen der Waidgerechtigkeit orientiert. Die Jagd ist nicht nur Handwerk und Passion, sondern auch ein bedeutender Teil des Natur- und Artenschutzes sowie eine Leistung für die gesamte Gesellschaft. Sie bedarf klarer rechtlicher Rahmenbedingungen, die Wildtierschutz, Eigentumsrechte, Landnutzung und gesellschaftliche Erwartungen in Einklang bringen.

Als Landesjagdverband setzen wir uns aktiv dafür ein, die rechtlichen Grundlagen im Sinne einer praxisnahen und waidgerechten Jagd mitzugestalten. Dabei ist es unser Anliegen, Vereine und Mitglieder umfassend über die aktuelle Gesetzeslage, geplante Änderungen und deren Auswirkungen auf die jagdliche Praxis zu informieren. Denn nur wer die geltenden Regelungen kennt und versteht, kann seine Aufgaben im Revier verantwortungsvoll wahrnehmen.


Downloads

Gesetze und Verordnungen befinden sich in einem stetigen Wandel. Daher können wir für die Aktualität der zum Download bereitgestellten Dokumente und Links keine Gewähr übernehmen.


Landwirtschaft und Wildschaden

Orientierungswerte landwirtschaftliche Kulturen

Das Regierungspräsidium Kassel ist in Hessen die zuständige Bestellungsbehörde für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Agrarbereich (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei). Für die Bewertung von Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen veröffentlicht das RP Kassel jährlich Orientierungswerte für Marktfrüchte und Futterpflanzen – jeweils getrennt nach konventionellem und ökologischem Anbau.

Orientierungswerte Aufwuchsschäden Marktfrüchte, konventionell
158,32 KB / 17. September 2025
Orientierungswerte Aufwuchsschäden Futterpflanzen und Grünland, konventionell
156,57 KB / 17. September 2025
Orientierungswerte Aufwuchsschäden Marktfrüchte, ökologisch
515,90 KB / 4. Dezember 2024
Orientierungswerte Aufwuchsschäden Futterpflanzen und Grünland, ökologisch
505,15 KB / 4. Dezember 2024

Agrarbereich (Sachverständigenwesen)

Weitere Informationen zur Bestellung, Zuständigkeit und Arbeitsweise der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Agrarbereich finden Sie beim Regierungspräsidium Kassel. Dort sind auch Ansprechpartner und Kontaktdaten aufgeführt. Das RP Kassel prüft die besondere Sachkunde und persönliche Eignung der Sachverständigen und ist damit zentrale Anlaufstelle für Gerichte, Behörden, Landnutzer und Jägerschaft.

Regierungspräsidium Kassel
RP Kassel

Meldungen und Artikel zum Thema