Die Jagdausübung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Für die Jäger in Hessen gilt insbesondere das Hessische Jagdgesetz sowie das Bundesjagdgesetz und einige weitere Regelungen die auf diesen Gesetzen aufbauen.
Mai
Ausbildungsrahmenplan für Lehrgänge für die Fangjagd (§ 40 Hessische Jagdverordnung)
LJV Ausbildungsrahmenplan für Lehrgänge für die Fangjagd
Ausbildungsrahmenplan für die Fangjagd
(§ 40 Hessische Jagdverordnung)
LJV-Ausbildungsrahmenplan Fangjagd-final
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Jan
Neue Jagdverordnung für das Land Hessen erlassen
Am Freitag, den 18.12.2015 gab die zuständige Umweltministerin Priska Hinz mit einer Pressemitteilung bekannt, dass sie jetzt ihre Jagdverordnung unterschrieben habe und diese Anfang 2016 in Kraft treten werde. Unter gleichem Datum wurde auch die Pressemitteilung des Landesjagdverbandes veröffentlicht und auch allen Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt. Mit Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.12.2015 erfolgte dann die Veröffentlichung und die Einstellung auf der Homepage des LJV Hessen. Zu Ihrer Information erhalten Mitglieder des LJV Hessen die Jagdverordnung in gedruckter Form. im HessenJäger Heft 02/2016. Die ab 01.04.2016 geltenden Jagdzeiten können Sie außerdem online in der Rubrik Jagd in Hessen nachsehen.
Jan
Text der hessischen Jagdverordnung
Die neue Hessische Jagdverordnung wurde jetzt mit Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.12.2015, Nr. 34, veröffentlicht. Den Text können Sie gleich hier herunterladen.
Das hessische Jagdgesetz
Jagdlich Relevante Gesetze für Hessen
(Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel lohnt sich immer die Nachfrage in der LJV Geschäftstelle)
…wird aktualisiert
Internationales Recht und Europarecht
„Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA)
von 3. März 1973
In Deutschland ist das WA seit 20. Juni 1976 in Kraft
VERORDNUNG (EG) NR. 853/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. EU L 139 vom 30. April 2004, berichtigte Fassung vom 25. Juni 2004 ABl. EU Nr. L 226)