Brauchbarkeitsprüfung (BP)

Waidgerechte Jagd mit gut ausgebildeten und geprüften Hunden

Die Brauch­barkeits­prüfung hat den Zweck, die jagdliche Brauch­barkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Die Brauch­bar­keits­prüfungen werden vom LJV-Hessen sowie durch die ihm angeschlossenen jagdlichen Untergliederungen (Jagdvereine) durchgeführt.

Download: Nennformular zur Brauch­bar­keits­prüfung

Wichtig: Nach bestandener Prüfung erhalten die Hundeführer die Brauch­barkeits­bestätigung über die Unteren Jagd­behörden.

Grundvoraussetzung für alle Prüfungsfächer sind die Prüfungsmodule „Allgemeiner Gehorsam“ und „Schuss­festigkeit“.

Folgende Brauch­barkeiten können festgestellt werden:

  • Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Nieder­wild (außer Schalenwild)
  • Wasser­arbeit auf der Schwimmspur von Stockenten im Rahmen der Ausbildung, Prüfung oder bei der Jagdausübung
  • Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalen­wild
  • Brauchbarkeit für die Stöberarbeit
  • Brauchbarkeit für die Bauarbeit

Die jeweiligen Anforderungen der einzelnen Module können Sie den Bestimmungen der Brauch­bar­keits­prü­fung entnehmen!


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