Der Landesjagdverband hat sich daraufhin umgehend mit dem Jagdpächter Stein in Verbindung gesetzt und seine ideelle und organisatorische Unterstützung entsprechend dem Beschluss des Landesjägertages 2016 in Nidda angeboten, die dieser dankend angenommen hat.
Der Landesjagdverband Hessen hat nach der Erscheinung des Zeitungsartikels und dem Gespräch mit Herrn Stein auch mit dem beauftragten Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen und umfangreiche Gutachten und rechtliche Ausarbeitungen, die sich mit den hessischen Verhältnissen ausführlich befassen, übermittelt. Für Rückfragen steht der LJV dem Jagdpächter und dem Prozessbevollmächtigten zur Verfügung.
Dies entspricht nicht nur der Beschlusslage des Landejägertages 2016 in Nidda sondern ist für den LJV selbstverständlich, wenn es um Fragen des hessischen Jagdrechts geht.