Die Frage eines möglichen Ausweichtermines wird auf Grundlage der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie so früh als möglich entschieden. Die Mitgliedsvereine werden hierüber zu gegebener Zeit schriftlich und über das Verbandsorgan „Der Jagdgebrauchshund“ informiert.
Auf Basis der Empfehlung der Gesundheitsministerien sah sich die Verbandsführung verpflichtet, sorgfältig abzuwägen, ob eine überregionale Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern, wie sie die Hauptversammlung des JGHV darstellt, derzeit „zwingend erforderlich“ ist.
Im Ergebnis kam das Präsidium des JGHV zum Schluss, dass die Gesundheit der Teilnehmer und deren Familien und Bekannten ein höheres Gut darstellt als die Einhaltung des geplanten Termins.
JGHV e.V.