Landesjagdverband Hessen gegen Pilotprojekt „Waschbär-Sterilisation“

Bad Nauheim, 19. August 2025 – Der Landesjagdverband Hessen e. V. ist bei der zuständigen Naturschutz- und Veterinärbehörde aktiv geworden.

Bild Waschbär
Symbolfoto, Quelle: Rolfes/DJV

Hintergrund ist das von der Stadt Kassel unterstützte Pilotprojekt des Bundesverbandes der Wildtierhilfen gGmbH i. Gr., bei dem Waschbären gefangen, betäubt, chirurgisch sterilisiert und anschließend wieder freigelassen werden sollen.

Nach Auffassung des LJV stellt dieses Vorgehen einen erheblichen Eingriff an einem Wirbeltier dar, der sowohl einer tierschutzfachlichen als auch einer tierversuchsrechtlichen Genehmigung durch die Obere Veterinärbehörde bedarf. Wie das Regierungspräsidium Kassel auf Anfrage bestätigte, liegen entsprechende Anträge nicht vor. Gleichwohl berichtet die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) am 13.08.2025, dass bereits sechs Waschbären eingefangen, operiert und wieder freigesetzt wurden.

Darüber hinaus basiert das Projekt nach Einschätzung des LJV auf Annahmen, die wissenschaftlich eindeutig widerlegt sind. Die Goethe-Universität Frankfurt hat in ihrem aktuellen „Faktencheck Waschbären in Deutschland“ vom 08.07.2025 festgestellt, dass weder die These eines „Bestandsanstiegs durch Bejagung“ noch die Annahme eines territorialen Verhaltens der Tiere belastbar sind. Ebenso verweist die Universität auf Artikel 7 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 sowie § 40a Bundesnaturschutzgesetz, wonach die Freisetzung invasiver Arten nach dem Fang ausdrücklich untersagt ist.

Der LJV setzt sich seit vielen Jahren für eine intensive, waid- und tierschutzgerechte Bejagung des Waschbären mit Lebendfangfallen ein.

„Es ist nicht erklärbar, warum ein einmal gefangener Waschbär nach einer Sterilisation wieder freigesetzt wird. Auch ein sterilisierter Waschbär frisst weiter Singvögel, Bodenbrüter und Amphibien. Nach EU-Recht ist der Waschbär eine invasive Art, die zurückgedrängt werden muss. Das Aussetzen invasiver Arten ist grundsätzlich verboten“,

erklärt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des LJV Hessen.

Für den Landesjagdverband Hessen ist es nicht akzeptabel, dass ohne Genehmigungen und ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis chirurgische Eingriffe an Wildtieren vorgenommen und diese anschließend wieder ausgesetzt werden. Es wurde daher eine juristische Prüfung bei der zuständigen Behörde angestoßen.

Der LJV steht an der Seite der Bürger, gibt regelmäßig praxisnahe Tipps zum Schutz von Haus und Garten vor Waschbären und hat hierzu eigens die Broschüre „Waschbären in Haus und Hof – Wie ist die Rechtslage?“ veröffentlicht. Landesweit setzt er sich für eine faktenbasierte und rechtlich fundierte Regulierung der Waschbärpopulation durch Bejagung ein.

Quellenangaben: