LJV-Hinweis zur Hasentaxation zeigt Wirkung

Der LJV hat bereits Ende März 2020 die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der hessischen Landesregierung verordneten Corona-Kontaktbeschränkungen die Frühjahrstaxation des Feldhasen nicht wie gewohnt stattfinden könne. Der LJV hat außerdem eingefordert, dass die Aussetzung der Frühjahrstaxationen in diesem Jahr zu keinerlei Nachteilen für die Hegegemeinschaften oder die Jagdausübungsberechtigten, wie z. B. zu einer eingeschränkten Bejagung oder dem Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung führen dürfe.

Hasentaxation - Hasenzählung
Foto: Markus Stifter

Wie dem LJV nun bekannt wurde, hat das HMUKLV am 2. April 2020 die Obere Jagdbehörde in Kassel sowie nachrichtlich die Jagdausübungsberechtigten in den Niederwildhegegemeinschaften über ein „Abweichendes Verfahren zur Feldhasentaxation im Jagdjahr 2020/2021“ aufgrund des Hinweises des LJVs informiert. Dem LJV liegt leider bis zum heutigen Tag keine Antwort oder eine Kopie dieses Schreibens vor, sonst würden wir Ihnen dieses gerne an dieser Stelle zur Verfügung stellen. Mit Sicherheit handelt es sich nur um ein Versehen des Umweltministeriums, davon gehen wir zumindest aus.

Wie das HMUKLV an den vorgenannten Empfängerkreis mitteilte, könne angesichts der aktuellen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in einigen Hegegemeinschaften keine Frühjahrstaxation beim Feldhasen erfolgen, sofern diese nicht durch Personen durchgeführt werde, die in einem Haushalt leben.

Es sei davon auszugehen, dass eine Zählung durch Personen, die in einem Haushalt leben, nur in begrenztem Umfang möglich sein dürfte. Aus diesem Grund werde für das Feldhasenmonitoring und die Bejagung der Feldhasen für dieses Jagdjahr 2020/2021 eine abweichende Regelung getroffen.

Falls eine Frühjahrstaxation aus den o. g. Gründen nicht durchführbar sei, werde folgende Vorgehensweise empfohlen:

Die Herbstzählung 2020 werde in gewohnter Weise durchgeführt.

Die Bejagungsempfehlungen sollen sich jedoch an den Schwellenwerten analog des Erlasses vom 2. September 2016 orientieren. Demnach sei eine Bejagung möglich, wenn pro 100 ha Offenland ein Herbstbesatz von mehr als 3 Feldhasen ermittelt würde. In diesem Fall könne eine Erlegung von maximal 20 % des Herbstbesatzes erfolgen. Würden mehr als 10 Feldhasen pro 100 ha Offenland ermittelt, werde eine Bejagung von maximal 30 % des Herbstbesatzes empfohlen.

Das Verfahren aus dem Jahr 2016 sei im Laufe der vergangenen Jahre weiter optimiert worden. Aus diesem Grund sollen im nächsten Jagdjahr die Zählungen wieder in bewährter Weise mittels Frühjahrs- und Herbsttaxation durchgeführt werden. In Anbetracht der Lage werde das beschriebene Vorgehen jedoch als Alternative für vertretbar erachtet. Erfahrungsgemäß erfolge die Bejagung des Feldhasen durch die Jägerinnen und Jäger mit hohem Verantwortungsbewusstsein und zurückhaltend, so dass bei einem diesjährigen Abweichen vom ursprünglichen Verfahren keine nachhaltige negative Entwicklung auf die Feldhasenbesätze durch eine Überbejagung zu erwarten sei.

Bezüglich der Fristen werde um Rückmeldung an die unteren Jagdbehörden bis zum 31. Januar sowie um zeitnahe Weiterleitung der Daten durch die unteren Jagdbehörden auf dem Dienstweg an die oberste Jagdbehörde bis spätestens 20. Februar des jeweiligen Jahres gebeten.

Gleichzeitig bitten wir, wie bisher auch, um direkte Weiterleitung der Zahlen an Ihren LJV.

Die unteren Jagdbehörden wurden gebeten, die in ihrem Kreis zuständigen Niederwild-Hegegemeinschaften schnellstmöglich über die Änderung der Durchführung der diesjährigen Feldhasentaxation zu informieren. Es sei sinnvoll, allen betreffenden Jagdausübungsberechtigten diesen Erlass zu übermitteln.

Der LJV geht davon aus, dass bei Einhaltung der obigen Verfahrensweise und der fristgerechten Übermittlung der Zähldaten im Herbst weiterhin die pauschale Aufwandsentschädigung an die Niederwild-Hegegemeinschaften gezahlt wird, da ein anderes Vorgehen die ehrenamtliche Arbeit ansonsten konterkarieren würde.

Zur Sicherheit wird der LJV nochmals gesondert beim HMUKLV nachhaken und die Hegegemeinschaften umgehend informieren.

Freundlicherweise hat uns eine Hegegemeinschaft den Erlass des HMUKLV vom 02.04.2020 zum geänderten Vorgehen für die Feldhasentaxation im Jagdjahr 2020/2021 zur Verfügung gestellt. Sie können den Erlass unter folgendem Link herunterladen:

Download:

Erlass vom 2. April 2020

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