In den vergangenen Jahren konnten dank vorhandenem, über Jahre nicht verausgabten Abgabeaufkommen viele interessante Vorhaben bewilligt werden. Diese Mittel sind inzwischen erfolgreich in zahlreiche Projekte geflossen, die unmittelbar den hessischen Jägerinnen und Jägern zugutekommen. Erstmals kann jedoch nicht mehr jedes förderfähige Vorhaben gefördert werden, da das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. In der Zukunft wird deshalb eine Abwägung und Priorisierung der Förderprojekte in enger Abstimmung mit dem Landesjagdbeirat und dem Landesjagdverband Hessen e.V. vorgenommen. Die obere Jagdbehörde entscheidet dann über jeden konkreten Antrag und wägt zwischen (und innerhalb) der unterschiedlichen Fördertatbeständen ab, um die Mittel transparent und fair im Interesse der Jägerschaft zu verteilen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn nicht mehr jeder Antrag berücksichtigt werden kann. Abschließend weisen wir darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe gibt, auch wenn der Antrag die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt und damit grundsätzlich förderfähig ist.
Auch künftig bleibt die Jagdförderung ein starkes Instrument, um jagdliche Vorhaben und Initiativen zu unterstützen. Eine Übersicht der bislang geförderten Projekte finden Interessierte auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel.
Regierungspräsidium Kassel