Neue Auslegungshinweise zur CoKoBev und Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden

Das HMUKLV übermittelte am 22. Dezember 2020 die neuen Auslegungshinweise zur CoKoBeV sowie Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Schießkinos werden nunmehr auf Seite 10 der Auslegungshinweise ausdrücklich in der Weise genannt, dass sie nach vorheriger Genehmigung durch die Gesundheitsämter für das Einschießen der Waffen und zur Erlangung des Schießnachweises genutzt werden dürfen.

Gemeinsame Drückjagd Quelle: DJV

Downloads:

Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) vom 21.12.2020

HMUKLV: Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden vom 22.12.2020