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Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) vom 21.12.2020
HMUKLV: Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden vom 22.12.2020
Das HMUKLV übermittelte am 22. Dezember 2020 die neuen Auslegungshinweise zur CoKoBeV sowie Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Schießkinos werden nunmehr auf Seite 10 der Auslegungshinweise ausdrücklich in der Weise genannt, dass sie nach vorheriger Genehmigung durch die Gesundheitsämter für das Einschießen der Waffen und zur Erlangung des Schießnachweises genutzt werden dürfen.
Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 10. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.
Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Ihr
LJV Hessen