Heute ist ein guter Tag für die hessische Jägerschaft: Die Änderungen zur neuen Hessischen Jagdverordnung sowie die neue Förderrichtlinie zur Verwendung der Jagdabgabe sind veröffentlicht worden. Damit wurden wichtige Forderungen umgesetzt, für die sich der Landesjagdverband Hessen gemeinsam mit den hessischen Jagdvereinen, den Hegegemeinschaften und unseren Partnern im ländlichen Raum mit großem Einsatz starkgemacht hat.
Als Landesjagdverband Hessen haben wir in den vergangenen Monaten und Jahren sehr viel Zeit, Energie und jagdpraktischen Sachverstand investiert, um dieses Ergebnis zu erreichen.
Unser Ziel war immer klar: eine Jagdverordnung, die sich an der Praxis orientiert, der Jägerschaft das Wildmonitoring überträgt, die Jägerprüfung entschlackt und praxistauglicher gestaltet sowie die Arbeit der Jägerinnen und Jäger vor Ort insgesamt spürbar verbessert.

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, bringt es auf den Punkt:
Das sind großartige Erfolge, die wir gemeinsam nach einem langen und entbehrungsreichen Kampf errungen haben. Die Geschlossenheit der hessischen Jägerschaft und die Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis ländlicher Raum haben das befördert.“
Hessische Jagdverordnung: Jagdpraktisch angepasst
Mit der neuen Hessischen Jagdverordnung wurden zentrale Anliegen der hessischen Jägerschaft aufgegriffen. Zahlreiche Regelungen wurden jagdpraktisch angepasst und an die Anforderungen vor Ort angenähert.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören insbesondere die erweiterten Jagdzeiten auf viele Wildarten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass invasive Arten wie der Waschbär und die Nilgans künftig ganzjährig bejagbar sind, ebenso der Fuchs. Selbstverständlich gilt dabei weiterhin der Elterntierschutz.
Auch bei der Fallenjagd gibt es eine praxisnahe Erleichterung: Die tägliche Kontrolle kann künftig entfallen, wenn ein elektronischer Fangmelder installiert ist.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Überarbeitung der Jägerprüfung. Diese ist entschlackt und praxistauglicher ausgestaltet.
Besonders erfreulich ist außerdem, dass der Landesjagdverband Hessen künftig mit dem Wildtiermonitoring betraut wird. Das Wolfsmonitoring erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit dem Wolfszentrum Hessen. Damit wird die fachliche Kompetenz der organisierten Jägerschaft in Hessen in besonderer Weise anerkannt.
Zur Veröffentlichung zunächst nur die Änderungen
Wichtig für die Einordnung: Derzeit wurden zunächst nur die Änderungen und Neuerungen der Hessischen Jagdverordnung veröffentlicht. Zur besseren Lesbarkeit werden wir Ihnen in Kürze zusätzlich eine Gesamtfassung der Verordnung zur Verfügung stellen.
Neue Förderrichtlinie zur Jagdabgabe
Ebenfalls veröffentlicht wurde die neue Förderrichtlinie zur Verwendung der Jagdabgabe. Auch hier ist ein wichtiger Schritt gelungen. Die Richtlinie wurde verschlankt und damit in ihrer Anwendung deutlich verbessert.
Für die hessischen Jagdvereine und ihre Verantwortlichen bedeutet dies mehr Klarheit und bessere Voraussetzungen bei der künftigen Verwendung der Mittel. Damit wird auch die Arbeit vor Ort in den Vereinen gestärkt.
Erfolg der gemeinsamen Anstrengung
Diese Veröffentlichungen sind nicht das Ergebnis kurzfristiger Entscheidungen, sondern Ausdruck einer langen, intensiven und geschlossenen Interessenvertretung. Der Landesjagdverband Hessen hat sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern, den Jagdvereinen, den Hegegemeinschaften und den Partnern aus dem ländlichen Raum konsequent für diese Verbesserungen eingesetzt.
LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hatte bereits bei der Eröffnung der Messe „Jagen Fischen Offroad“ in Alsfeld betont, dass wichtige Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen und des Aktionsbündnisses ländlicher Raum in der neuen Jagdverordnung umgesetzt werden. Diese Einschätzung hat sich nun bestätigt.
Die jetzt veröffentlichten Regelungen sind daher ein großer gemeinsamer Erfolg der hessischen Jägerschaft.
Blick nach vorn
Bei aller Freude über das Erreichte bleibt klar: Unsere Arbeit ist nicht beendet. Die kommenden Monate und Jahre werden weitere wichtige jagdpolitische Themen mit sich bringen. Dazu gehören insbesondere die anstehende Novelle des Hessischen Jagdgesetzes im Jahr 2027 sowie die Begleitung der vorgesehenen Anpassungen im Bundesjagdgesetz, insbesondere mit Blick auf die künftigen Regelungen zur Bejagung des Wolfes.
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger erinnert deshalb zu Recht:
Bei aller Freude können wir uns aber nicht auf den Erfolgen ausruhen, sondern müssen weiter für die gemeinsame Sache Hand in Hand vorangehen.“
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