Neuer Erlass zur Förderung der Niederwildhegegemeinschaften (Hasentaxation)

Das HMUKLV übersandte Anfang Oktober einen neuen Erlass zur Förderung der Niederwildhegegemeinschaften, die sich an der Frühjahrs- und Herbsttaxation des Feldhasen beteiligt haben.
Wichtig: Die Auszahlung für die Jahre 2017 und 2018 erfolgt nur auf Antrag. Frist für die Antragstellung ist der 10.11.2018 (Ausschlussfrist).

Foto: Rolfes/DJV

Die Auszahlung der Förderung von € 200,- pro Jahr und Hegegemeinschaft hat sich aufgrund von langwierigen Verwaltungswegen leider verzögert. Der LJV hat sich bereits im Jahr 2017 dafür eingesetzt, dass die an der Feldhasentaxation beteiligten Hegegemeinschaften eine Förderung aus der Jagdabgabe erhalten.

Aufgrund weiterer Bemühungen kann nun die Auszahlung für 2017 und 2018 gemeinsam erfolgen.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist eine fristgemäße Antragsstellung bis spätestens

10. November 2018.

 

Die Vorsitzenden der Jagdvereine und der Niederwildhegegemeinschaften wurden bereits per E-Mail über den neuen Erlass informiert.

Den Erlass inklusive des Antragsformulares können Sie hier herunterladen.

Wichtig: Die Hegegemeinschaften müssen Ihren Antrag auf Förderung bei ihrer unteren Jagdbehörde bis zum 10.11.2018 einreichen, da sonst keine Auszahlung erfolgen wird (Ausschlussfrist).

Zitat aus dem Erlass vom 01.10.2018:

„Legt die Hegegemeinschaft ihren Antrag nicht fristgerecht vor, ist ihr Anspruch auf Gewährung der Zuwendung im betreffenden Haushaltsjahr erloschen.“

Download: Erlass und Antragsformular